Einigung bei Transparenzgesetz: Weg frei für Krankenhausreform
Das umstrittene Kliniktransparenzgesetz hat eine entscheidende Hürde genommen und so die Krankenhausreform ein gutes Stück vorangebracht. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat empfahl gestern Abend die Bestätigung des Gesetzes ohne Änderungen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach auf X von einem „Meilenstein“.
Die Einigung beim Transparenzgesetz hält Lauterbach für eine „sehr gute Nachricht für Patientinnen und Patienten“. Durch das geplante Register werde transparent gemacht, welche Kliniken auf welche Eingriffe spezialisiert seien. Dies seien wichtige Informationen, etwa für Krebskranke. Lauterbach geht davon aus, dass die Länder in der nächsten Bundesratssitzung am 22. März grünes Licht für das Gesetz geben werden und damit den Weg für die geplante Klinikreform frei machen. Es bleibe bei dem Plan, das große Krankenhausreformprojekt am 24. April ins Kabinett zu bringen, sagte der SPD-Politiker heute.
Für Lauterbach ist das Kliniktransparenzgesetz und das dort verankerte Transparenzregister zur Qualität der einzelnen Kliniken ein wichtiger Baustein für seine geplante Klinikreform, deren Beratungen seit Monaten stocken. Die Länder hatten den Vermittlungsausschuss angerufen, weil sie im Transparenzgesetz einen Eingriff in ihre Planungshoheit sahen. Um den Ländern die Zustimmung zum Gesetz schmackhaft zu machen, sind dort Soforthilfen für die Kliniken in Höhe von sechs Milliarden Euro und neue Landesbasisfallwerte zugesagt. Damit könne das Krankenhaussterben in diesem Jahr abgewendet werden, betonte Lauterbach.
Zusätzlich sagte Lauterbach einen Transformationsfonds für die Kliniken zu, der bis 2035 Investitionen in Höhe von 50 Milliarden Euro vorsieht. Dieser soll in der Übergangsphase der Reform die Häuser finanziell absichern. Die Summe soll hälftig von Bund und Ländern aufgebracht werden. Laut einer Protokollerklärung des Bundes, die G+G vorliegt, sollen die Bundesmittel aus dem Gesundheitsfonds kommen.
Gemäß Protokoll ist eine Umstellung der Landesbasisfallwerte möglichst ab dem 1. Juli 2024, spätestens aber ab 1. Januar 2025 bis zum Wirksamwerden der Krankenhausreform geplant. Besonders seien hierbei die Tarifsteigerungen aller Beschäftigten im Krankenhaus künftig schneller und umfassend zu berücksichtigen, heißt es weiter. Der Bund werde per Gesetz die Berechnung der Landesbasisfallwerte entsprechend anpassen.
Mit dem Umbau der Krankenhauslandschaft soll die stationäre Versorgung stärker konzentriert und qualitativ verbessert werden. Kernpunkt der Reform ist die schrittweise Umstellung der Vergütungsstrukturen: Kliniken sollen künftig zu 60 Prozent über Vorhaltepauschalen und nicht mehr allein nach Fallpauschalen bezahlt werden. Basis für die Pauschalen sind neue Leistungsgruppen. Die Vorhaltepauschalen sollen 2025 zunächst budgetneutral eingeführt werden. Für 2027 und 2028 ist eine Übergangszeit geplant. (at)
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