Update

Lauterbach konkretisiert Apothekenreform

21.12.2023 2 Min. Lesedauer

Kurz vor Weihnachten hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Eckpunkte für seine geplante Reform des Apothekenmarktes präsentiert. „Es besteht Handlungsbedarf, um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln mittel- und langfristig weiterhin zu sichern“, heißt es in dem vierseitigen Papier, das G+G vorliegt. Konkret sollen mit der Reform mehr Filialgründungen ermöglicht, Not- und Nachtdienste flexibler gehandhabt und die Abgabe von Arzneimitteln in bestimmten Fällen an Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) delegiert werden.

„Es soll wieder mehr Apotheken insbesondere auf dem Lande geben“, verkündete Lauterbach auf X. „Dazu brauchen wir auch Telepharmazie." Grundrisse der geplanten Reform hatte der SPD-Politiker bereits kurz vor dem Apothekertag Ende September skizziert und damit einen Sturm der Entrüstung unter den Pharmazeuten ausgelöst, die vor einer „Apotheke ohne Apotheker“ warnten. Das Eckpunktepapier führt nun aus, wie sich die Vergütung der Apotheker verändern soll, um mehr Geld an die Geschäfte auf dem Lande fließen zu lassen.

Derzeit erhalten Apotheker bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten einen Fixbetrag von 8,35 Euro und dazu drei Prozent auf den Preis des Arzneimittels. Nun soll den Plänen zufolge der Fixbetrag auf Kosten des prozentualen Anteils erhöht werden. Dies würde Apotheken auf dem Lande besserstellen, da diese weniger hochpreisige Medikamente als Stadtapotheken ausgeben. Der prozentuale Anteil der Apothekenvergütung soll ab 2025 auf 2,5 Prozent und ab 2026 auf zwei Prozent sinken. Die durch die Anpassungen freigewordenen finanziellen Mittel sollen laut Eckpunktepapier „eins zu eins“ für eine Erhöhung des Fixbetrags verwendet werden. Laut „Handelsblatt“ würde dieser 2025 auf 8,54 Euro und 2026 auf 8,73 Euro steigen. Außerdem sinkt ab 1. Februar 2024 der Apothekenabschlag, den die Apotheker an die Krankenkassen zahlen, von zwei Euro je Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels auf 1,77 Euro.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) gab sich verhalten positiv und sprach im „Handelsblatt“ von ersten Kompromisslinien, aber „Unterschieden in der Denkweise“. Deutlich schärfer viel das Urteil von Saarlands Apothekerkammerpräsident Manfred Saar aus, der die Reform als „Apothekenzerstörungsprogramm“ bezeichnete. Die Honorarveränderungen seien ein „Nullsummenspiel“. Die Politik würde mit der Reform profane Arzneimittelabgabestellen schaffen, „wie sie bereits in den letzten Tagen der DDR bestanden“, befand Saar in „Apotheke adhoc“. (at)

Pflichtfelder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.