Kassen: Digitalisierung optimiert Versorgung
Die bestmögliche Versorgung ihrer Versicherten erwarten Kranken- und Pflegekassen durch die gesetzlich verankerte Gesundheitsdatennutzung. Das unterstrichen die sechs großen Kassenverbände heute in einer gemeinsamen Erklärung vor der Anhörung zum Digitalgesetz (Digig) und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) morgen im Gesundheitsausschuss. Die Gesetzentwürfe der Ampel enthalten aus Sicht der AOK „wichtige Weichenstellungen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens“. Der AOK-Bundesverband betonte die „Schlüsselrolle“ der elektronischen Patientenakte (Epa).
Der Ausbau der Epa zur zentralen Versichertenplattform ermögliche den Versicherten einen transparenten Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten und erleichtere den behandelnden Ärztinnen und Ärzten den digitalen Austausch behandlungsrelevanter Informationen, sagte AOK-Verbandsvize Jens Martin Hoyer. Grundsätzliches Ziel des Digig ist die schnellere Digitalisierung im Gesundheitswesen, unter anderem durch ein Opt-out-Verfahren für die Epa, wonach aktiv jeder widersprechen muss, der sie nicht nutzen will.
„Die Krankenkassen erhalten künftig die Möglichkeit, auf Basis von Abrechnungsdaten Ansatzpunkte zu finden, um den Gesundheitsschutz und die Versorgung ihrer Versicherten zu optimieren“, schreiben der Verband der Ersatzkassen, AOK-Bundesverband, BKK-Dachverband, IKK, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft in ihrer Erklärung zum GDNG. So werde es etwa möglich, gezielt auf Impfungen hinzuweisen. Auch könnten Kassen mittels Auswertung der Routinedaten Versicherte auf nicht wahrgenommene Krebsfrüherkennungen individuell aufmerksam machen. Krebserkrankte bekämen bei ausbleibender Nachsorge Angebote zu abgestimmten Rezidiv-Erkennungs-Screenings.
Der Einsatz von Gesundheitsdaten trage gleichzeitig der zunehmenden Erwartungshaltung der Versicherten für weitere sinnvolle Datennutzungen Rechnung. Dabei griffen die Kassen „nicht in die ärztliche Verantwortung für die Behandlung ein. Vielmehr erhöht das GDNG die Chancen, dass Patientinnen und Patienten im Bedarfsfall ärztliche Behandlung auch in Anspruch nehmen“, betonen die Verbände. Das umfasse auch die Förderung gesundheitlicher Eigenkompetenz und Eigenverantwortung.
Zum Digitalgesetz (Digig) liegen G+G fünf fachfremde Änderungsanträge vor. Die Ampel aus SPD, Grüne und FDP will unter anderem, versorgungskritische, patentfreie Arzneimittel ohne Therapiealternativen vom bis zum 31. Dezember 2026 verlängerten Preismoratorium befreien. (imo)
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