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Debatte um Notfallreform – Verbände verweisen auf Kosten

17.01.2024 2 Min. Lesedauer

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach präsentierten Eckpunkte zur Notfallreform sorgen weiter für Diskussionsstoff. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt sagte heute, eine telemedizinische und zusätzliche aufsuchende Versorgung an sieben Tagen 24 Stunden, der Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern mit telemedizinischer Anbindung, gesetzliche Mindestöffnungszeiten an allen Standorten der geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) wie auch der Einsatz von Pflege- und Sozialdiensten durch die Leitstellen würden erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen erfordern. Außerdem gebe es das Risiko, dass reguläre Versorgungsangebote umgangen würden.

Reinhardt warnte, die Etablierung der INZ dürfe nicht zu einer dritten Versorgungssäule führen, die neben anderem auch zu einer weiteren Verschärfung des ärztlichen und nichtärztlichen Fachkräftemangels führten. Die Vorsitzende des Klinikärzteverbandes Marburger Bund (MB), Susanne Johna, kritisierte im Deutschlandfunk, dass bislang unklar sei, wie viele INZ entstehen sollten. Lauterbach habe von einem Zentrum pro 400.000 Einwohner gesprochen, also bundesweit 207 Zentren. Die Regierungskommission ermittelte einen Bedarf von 450 Einrichtungen und der GKV-Spitzenverband von 730. „Also da sind die Zahlen noch sehr weit auseinander“, merkte Johna an.

Die Notfallversorgung stand heute auch auf der Tagesordnung einer Bundestagsanhörung zu einem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte in einer Stellungnahme, dass sämtliche von den Kliniken "im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung erbrachten Leistungen auskömmlich und unter Berücksichtigung der krankenhausspezifischen Kostenstrukturen auf direktem Abrechnungsweg mit den Kostenträgern vergütet und die erforderlichen Investitionsmaßnahmen von den Ländern aufgebracht werden“. 

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellte die Finanzierung einer solchen Reform in den Vordergrund. Neben den Kosten für die unmittelbare Erbringung von Leistungen für Patienten im KV-Bereitschaftsdienst entstünden Aufwände für die Vorhaltung der dafür erforderlichen Infrastruktur. Hierzu gehörten insbesondere die Einrichtung und „24/7-Vorhaltung der 116117“, des fahrenden Dienstes und der Bereitschaftsdienstpraxen.

Der AOK-Bundesverband hatte die Pläne Lauterbachs begrüßt. Allerdings sollten die INZ als rechtlich eigenständige und fachlich unabhängige Organisationseinheiten konzipiert werden – mit eigenem Personal und geeigneter technischer Ausstattung, forderte Verbandschefin Carola Reimann. (fb/sev)

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