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Cannabis: BMEL-Verordnung ebnet Weg für Säule 2

30.04.2024 2 Min. Lesedauer

Ein angekündigter Gesetzentwurf vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) für die zweite Säule Cannabis-Teillegalisierung steht noch aus. Jetzt gibt es Anzeichen dafür, dass es gar keinen solchen Gesetzentwurf geben könnte. Stattdessen hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) einen Entwurf für eine „Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung“ (KCanWV) erarbeitet, der G+G vorliegt.

Direkt nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) vor einem Monat, das Erwachsenen Konsum und begrenzten Besitz der Droge erlaubt, hat es die ersten Rufe nach Umsetzung der sogenannten „zweiten Säule“ gegeben. Der Drogenbeauftragte Burkhard Blienert forderte einen schnellen Start von Modellversuchen für den Handel, um dem Schwarzmarkt entgegenzuwirken.

Die KCanWV sieht vor, die „Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur zuständigen Behörde nach § 2 (4)“ des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zu machen. Denn alle, die mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken Anbau und Handel betreiben wollen, brauchen nach dem KCanG-Paragrafen eine Erlaubnis durch eine Bundesbehörde, die das BMEL ohne Zustimmung des Bundesrates festlegt. Diese wird demnach nun mit dem BLE bestimmt. Besagter Paragraf hielt im KCanG erst nach dem Kabinettsentwurf Einzug. Das könne bedeuten, dass „es gar kein weiteres Gesetzesvorhaben für Säule 2 geben könnte“, vermutet der Deutsche Hanfverband (DHV). Die geplanten regionalen Modellprojekte könnten auch über diesen „Forschungsparagrafen“ laufen.

Dass das BLE und nicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als zuständige Behörde benannt wird, begrüßt der Verband. Denn bisherige Anträge für Cannabis-Modellprojekte habe das Bfarm abgelehnt. Die Beauftragung des BLE wertet der DHV als Zeichen für „den nötigen pragmatischen Umgang mit den Modellprojekten“. Das BLE sei außerdem eine untergeordnete Behörde des BMEL „und untersteht somit dem legalize-freundlichen Minister Cem Özdemir“.

Als Vorteil sieht der DHV, dass so ein weiteres kompliziertes Gesetzesvorhaben ausbleiben könnte und schnelle Genehmigungen möglich würden. Nachteil sei, wenn nach der Bundestagswahl die CDU die Regierung führe, sie diese Projekte leicht abschmettern könne, ohne ein Gesetz rückabwickeln zu müssen. Die CDU hatte das bereits angekündigt. Das Interesse an der neuen Konsumfreiheit scheint indes teils überschaubar. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der AOK Hessen ergab, dass in dem Bundesland lediglich 13 Prozent erwägen, Cannabis zu probieren. (imo)

1 Kommentar

Das wurde ja bereits erwartet bzw. gemunkelt.

Die Deutsche Anbaugesellschaft DAG freut sich bestimmt :D

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