Update

Streit über Nachbesserungen an Cannabis-Gesetz

30.09.2025 2:30 Min. Lesedauer

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, fordert nach dem Zwischenbericht zu den Folgen der Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland schärfere Regeln. „Dieses Gesetz braucht dringend mehr Klarheit, mehr Durchsetzbarkeit und vor allem einen deutlichen Schwerpunkt auf Prävention und Hilfe für Jugendliche", sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“ (RP). Auch andere Unionspolitiker dringen auf Korrekturen. Die Legalisierung habe dem Jugendschutz einen Bärendienst erwiesen, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann der „Augsburger Allgemeinen“. Dagegen lobte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, die Teillegalisierung als „richtig, notwendig und gesundheitspolitisch verantwortungsvoll“.

Streeck sagte, die am Montag vorgelegte erste wissenschaftliche Bilanz über das im April 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG) habe erwartungsgemäß kein eindeutiges Bild ergeben. Jedoch sorgten ihn Fehlentwicklungen beim Jugendschutz. „Jugendliche geben an, heute leicht an Cannabis zu kommen. Zugleich ist die Zahl der Frühinterventionen zurückgegangen. Das heißt: Wenn Jugendliche konsumieren – und wir wissen, wie schädlich das für sie ist – bekommen sie seltener Hilfe, weil ihre Fälle nicht mehr beim Jugendgericht landen“, so der Suchtbeauftragte. CSU-Landesgruppenchef Hoffmann warnte, dass das Kiffen im öffentlichen Raum vielerorts eine Sichtbarkeit erreicht habe, der sich auch Schülerinnen und Schüler nicht länger entziehen könnten. Zudem gefährde der Einfluss von Cannabis am Steuer zunehmend die Verkehrssicherheit und binde Polizeikräfte.

Für Pantazis sind die Ergebnisse der Evaluation ein wichtiges Signal. Der eingeschlagene Weg schütze die Gesundheit, stärke Prävention und mache den Rechtsstaat handlungsfähiger, betonte der SPD-Gesundheitsexperte. Seine Fraktion werde diesen Kurs konsequent fortsetzen. Natürlich gebe es Nachsteuerungsbedarf – etwa bei den Anbauvereinigungen, räumte er ein. Diese leisteten bislang nur einen geringen Beitrag zur Verdrängung des Schwarzmarktes.

Dafür machen die Anbauvereine bürokratische Hürden verantwortlich. Die meisten Vereine befänden sich seit Monaten mit ihren zuständigen Behörden im Kampf um die Genehmigung, monierte der Vorsitzende des Cannabis-Clubs Südwest, Albert Ellerbroek, im SWR. Bundesweit wurden laut Evaluation erst 300 Anbauvereine genehmigt.

Der Zwischenbericht der Forschergruppe Ekocan hat für die ersten 18 Monate nach Inkrafttreten des KCanG keine grundlegende Veränderung im Umgang mit Cannabis ausgemacht. Die Evaluation ist im Gesetz verankert. Der nächste Zwischenbericht soll im Herbst 2026 vorgelegt werden. Die Abschlussdokumentation erfolgt im April 2028. (bhu)

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.