Cannabis: Fiedler hofft auf mehr Nein-Stimmen
Bei der Abstimmung über die geplante Cannabis-Teillegalisierung rechnet der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Fiedler mit einer „deutlich zweistelligen Anzahl“ von Nein-Stimmen. Zwar dürfte die Zahl derer, die das Cannabis-Gesetz schlecht finden, größer sein als die Zahl derjenigen, die tatsächlich mit Nein stimmen würden, sagte der ehemalige Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in einem Zeitungsinterview. Er hoffe aber, „dass bei manchen die Hemmschwelle noch sinkt, wenn sowieso schon einige das Gesetz ablehnen“.
Mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag habe das Gesetz „nicht das Geringste zu tun“. Unter anderem sieht Fiedler in den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine „faktische Entkriminalisierung“ von Dealern der Organisierten Kriminalität. Eine Alternative biete das „Modell Portugal“. Dort seien für alle illegalen Substanzen die Konsumenten vom Strafrecht befreit. Dieses sei „durch eine Art Ordnungswidrigkeitsrecht ersetzt“, so Fiedler in einem Interview mit der „Rheinischen Post". „Wird dort jemand zum Beispiel mit 25 Gramm Gras erwischt, geht es weniger um ein Verwarngeld, sondern um die Frage, ob er oder sie ein Suchtproblem hat.“ Erste Effekte gebe es bereits: „weniger Drogentote, weniger jugendliche Erstkonsumenten, weniger Beschaffungskriminalität.“
Kritik am geplanten Gesetz kommt von verschiedenen Seiten. Justizbehörden etwa weisen auf den enormen Überprüfungs-Aufwand hin, den die Rückwirkung der Teillegalisierung bis 25 Gramm mit sich bringe. So erklärte etwa Elisabeth Stöve, Sprecherin des NRW-Justizministeriums, gegenüber „Focus“: „Konkret bedeutet dies, dass zum Stichtag des 1. April sämtliche Inhaftierte zu entlassen sind“, die unter die 25-Gramm-Grenze fallen. Nach einer in der vorigen Woche veröffentlichten Umfrage der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) sehen zudem die meisten Eltern in Deutschland die geplante Cannabis-Legalisierung mit Unbehagen. Und Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt warf Lauterbach vor, „in höchstem Maße fahrlässig“ zu handeln.
Im Januar hatte Lauterbach erklärt, die Gespräche innerhalb der SPD-Fraktion verliefen „vielversprechend“. Er gehe davon aus, dass das Gesetz in der Woche vom 19. bis zum 23. Februar im Bundestag verabschiedet werden und dann ab 1. April gelten könne. Bis jetzt ist die Abstimmung im Bundestag noch nicht terminiert. (sg)