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Warken will Cannabis-Gesetz nachschärfen

27.10.2025 2:30 Min. Lesedauer

Das unter der Ampel-Regierung beschlossene Konsumcannabis-Gesetz (KCanG) bleibt umstritten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sieht Handlungsbedarf. Denn insgesamt sei das Gesetz „ein Problem und an vielen Stellen schlecht gemacht“, sagte sie der „Bild“. „Dieses schädliche Gesetz muss weg“, forderte am Montag der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen.

Durch die Teillegalisierung ist die Gesamtzahl der Rauschgiftdelikte 2024 laut Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität zwar um mehr als 30 Prozent gesunken, doch Cannabisdelikte machen weiterhin den größten Anteil aller solcher Fälle aus. Befürworter argumentieren, dass die Lockerungen zur Entkriminalisierung beitrügen. Kritiker sehen sich in ihren Warnungen bestätigt.

Das KCanG habe sich „eher als Dealerförderprogramm und Drogenverharmlosungsinitiative erwiesen“, kritisierte Gassen. „Dieses für unsere Gesellschaft und insbesondere für die Jugend schädliche Gesetz“ müsse weg. Ärztliche Organisationen hätten schon früh vor schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen gewarnt. Das Ziel der Politik, den Schwarzmarkt einzudämmen, sei nicht erreicht worden. Nach dem aktuellen Lagebild werde Cannabis weiterhin illegal in Deutschland angebaut und in großem Umfang eingeschmuggelt. „Die Politik muss nun handeln und das gesetzgeberische Ruder herumreißen“, so der KBV-Chef.

Gesundheitsministerin Warken bemängelte in der „Bild“ die viel zu hohen Besitzmengen. Diese „haben mit Eigenkonsum nichts zu tun und machen es Dealern leichter denn je“. Nach dem KCanG ist es erlaubt, 25 Gramm mitzuführen und 50 Gramm zu besitzen. Als kaum kontrollierbar befand die CDU-Politikerin daneben die Abstandsregelungen nach Sichtweite zu Schulen und Kitas.

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Christos Pantazis, räumte ebenfalls Nachbesserungsbedarf bei einzelnen Regelungen ein, wie Besitzmengen oder der praktischen Kontrolle, die „weiterentwickelt werden sollten“, schrieb er im Kurznachrichtendienst X. Grundsätzlich verteidigte er die „Cannabisreform“ als gesundheitspolitischen „Paradigmenwechsel, der erstmals Gesundheitsschutz, Suchtprävention und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt“. Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck machte hingegen „deutliche Fehlentwicklungen etwa beim Jugendschutz“ aus, „die „dringend korrigiert werden müssen“, so der CDU-Politiker auf X.

Ein erster Zwischenbericht zu den Auswirkungen des KCanG hatte keine grundlegende Veränderung im Umgang mit der Droge ausmachen können. Im Herbst 2026 soll eine weitere Evaluation vorliegen und 2028 der Abschlussbericht folgen. (imo)

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