Bundestag stimmt für Cannabis-Gesetz
Nach einer hitzigen Debatte hat der Bundestag heute für eine Teilfreigabe von Cannabis gestimmt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte das Ampelprojekt. „Wir können nicht so weitermachen“, sagte er mit Verweis auf eine Zunahme bei Drogendelikten und Problemen mit toxischen Beimischungen bei Cannabis. „Wir müssen uns den Problemen stellen.“ 407 Abgeordnete stimmten für und 226 gegen den Entwurf, vier Abgeordnete enthielten sich.
Das Gesetz ziele auf besseren Gesundheitsschutz, mehr Schutz für Kinder und Jugendliche, bessere Aufklärung und eine Austrocknung des Schwarzmarktes für Cannabis, erläuterte Lauterbach. So werde die dringend notwendige Modernisierung der Cannabispolitik auf den Weg gebracht. Auch andere Ampelpolitiker verteidigten den Plan. „Wir geben den Hanf frei“, erklärte Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther. „Die schädliche Verbotspolitik“ werde beendet. „Wir erkennen die Realität an“, sagte die SPD-Politikerin Heike Baehrens. „Kiffen unter 18 muss ausdrücklich verboten bleiben.“ Die FDP-Politikerin Kristine Lütke betonte, mit dem Cannabis-Gesetz werde auch der Anbau für medizinische Zwecke gefördert.
Kritik kam von der Unionsfraktion. Der CDU-Abgeordnete Tino Sorge bezeichnete die Argumente Lauterbachs als „den größten Blödsinn, den ich je gehört habe“. Es sei völlig unklar, wie der Jugendschutz sicher gestellt werden solle. Das Gesetz sei eine „Steilvorlage für Dealer“ und ein „Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität“, kritisierte die CDU-Parlamentarierin Simone Borchardt.
Der Gesetzentwurf der Ampel sieht eine Teilfreigabe mit zahlreichen Vorgaben und Regeln vor. Anbau und Besitz für den Eigenkonsum sollen für Volljährige ab dem 1. April erlaubt sein. Legal sind dann 25 Gramm im öffentlichen Raum und 50 Gramm in den eigenen vier Wänden. Ab dem 1. Juli werden sogenannte Anbauvereinigungen gestattet, deren Mitglieder Cannabis anpflanzen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben können. Auch für die Vereine gelten zahlreiche Einschränkungen. Für Minderjährige bleibt die Droge tabu.
Ärztepräsident Klaus Reinhardt warnte vor der Abstimmung im WDR, Cannabis sei „eine Droge, die ein hohes Gefahrenpotenzial besitzt und die kann man nicht legalisieren“. Bayern prüft bereits eine Klage, wie Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Dieser könnte es aber durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzögern. (at)