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Länder fordern Korrekturen an Krankenhausreform

21.11.2025 3 Min. Lesedauer

Der Bundesrat ist mit den geplanten Änderungen an der Krankenhausreform nicht zufrieden. In ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf für das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) forderte die Länderkammer zahlreiche Änderungen. Die Kritik betrifft vor allem Einschränkungen der Planungshoheit und die vorgesehene Standortdefinition.

Die Länderkammer verlangt insbesondere, die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten, da nicht klar sei, wie diese konkret ausgestaltet und in der Praxis umgesetzt werden soll. Zugleich müsse die Reform die regional unterschiedlichen Versorgungsstrukturen stärker berücksichtigen. Die Länder würdigten zwar Ansätze wie erweiterte Kooperationsmöglichkeiten und zusätzliche Investitionen – sahen aber auch erheblichen Nachsteuerungsbedarf.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) nannte die Planungshoheit der Länder das „Herzstück der bedarfsgerechten Krankenhausplanung“ und kritisierte die im Entwurf vorgesehene Einvernehmensregel mit den Krankenkassen scharf: „Das ist nicht praktikabel.“ Die Zwei-Kilometer-Standortgrenze ignoriere außerdem „historisch gewachsene Versorgungsstrukturen“. Bayerns Staatsministerin Judith Gerlach (CSU) betonte, die starre Standortdefinition sei „nicht praxistauglich“. 

Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD) verlangte die Streichung des Einvernehmens mit den Krankenkassen, denn „für die flächendeckende Versorgung ist das Land verantwortlich und nicht die Kassen“.  Zudem kritisierte er, dass die sektorenübergreifenden Versorger im Entwurf „wie eine Fußnote“ behandelt würden, obwohl sie „das Herzstück für die Fläche“ seien. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) warnte vor einem „erheblichen Eingriff in die Krankenhausplanungshoheit“. Die geplante Kompetenz des Bundes zur Nichtberücksichtigung von Leistungsgruppen sei verfassungsrechtlich nicht gedeckt. 

Der AOK-Bundesverband kritisierte die vom Bundesrat geforderten zusätzlichen Mittel für Klinikbereiche und Anpassungen bei den Landesbasisfallwerten. Die Länder verlangten damit – ohne sachliche Begründung – noch mehr Beitragsgelder, obwohl bereits umfangreiche Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur Richtung Kliniken flössen, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Jens Martin Hoyer.

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, die Einführung der Vorhaltevergütung und bestimmter Zuschläge um ein Jahr zu verschieben sowie die Leistungsgruppen neu zu ordnen. Die abschließende Beratung im Bundestag ist Mitte Dezember vorgesehen. (fb)

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