Update

Bundesrat lässt GKV-Sparpaket durchfallen

21.11.2025 3:30 Min. Lesedauer

Im Streit um das „kleine Sparpaket“ von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken haben die Bundesländer heute Nachmittag den Vermittlungsausschuss angerufen. Stein des Anstoßes aus Ländersicht: die geplante 1,8-Milliarden-Euro-Kürzung bei den Krankenhäusern. Noch während der Bundesratssitzung hatte die Bundesregierung versucht, das Vermittlungsverfahren über eine von Hessen, Thüringen und Bayern ins Spiel gebrachte Protokollnotiz abzuwenden. Vergeblich: Bei der ans Sitzungsende verschobenen Abstimmung fiel das Sparpaket durch. Warken kritisierte das Nein der Länder als „schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland“. Der AOK-Bundesverband warnte vor „deutlichen Anhebungen der Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel“.

„Es gibt keine verlässliche Basis für die Finanzplanung der Krankenkassen im kommenden Jahr“, sagte Vorstandsvize Jens Martin Hoyer mit Blick auf die anstehenden Entscheidungen über kassenindividuelle Zusatzbeiträge. Der vom Bundesgesundheitsministerium Anfang November auf 2,9 Prozent festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beruht auf den von Warken eingeplanten Einsparungen im Umfang von zwei Milliarden Euro. „Die gesetzlichen Krankenkassen stecken angesichts drastisch steigender Leistungsausgaben und zwangsweise abgeschmolzener Rücklagen in der Klemme“, so Hoyer.

Für Warken war es ein Rückschlag mit Ansage, nachdem der Gesundheitsausschuss des Bundesrates ein Vermittlungsverfahren empfohlen hatte. Über Parteigrenzen hinweg lehnen die Länder das Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel ab. Dabei geht es um 1,8 Milliarden Euro bei der Krankenhausvergütung. Die thüringische Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) warnte im Plenum davor, „zwei notleidende Systeme gegeneinander auszuspielen“. Eine Entlastung der GKV auf Kosten der Krankenhäuser gefährde insbesondere die stationäre Versorgung im ländlichen Bereich und erschwere die anstehende Transformation der Krankenhauslandschaft.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) verwies ebenso wie seine hessische Amtskollegin Diana Stolz (CDU) und Niedersachsens Ressortchef Andreas Philippi auf die anhaltende Folgewirkung einer Vergütungskürzung nach 2026. Es mache keinen Sinn, den Kliniken einerseits vier Milliarden Euro als Ausgleich für Kostensteigerungen in den Jahren 2022 und 2023 zuzugestehen, ihnen jetzt aber fast zwei Milliarden wieder zu nehmen. Für die Bundesregierung betonte Gesundheits-Staatssekretär Georg Kippels (CDU), dass 2026 trotz des Sparpaketes acht Milliarden Euro mehr für die stationäre Versorgung vorgesehen seien, bei Krankenhaus-Gesamtausgaben im Umfang von rund 120 Milliarden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte zur Sitzung noch ein Kompromisspapier vorgelegt. Darin brachte sie einen Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft ins Spiel, der auf eine Halbierung des Sparbeitrages auf 900 Millionen Euro hinausgelaufen wäre. Die dann fehlenden Gelder sollten demnach durch das „Bereinigen von Doppelvergütungen“ bei Fachärzten (400 Millionen Euro) sowie das befristete Anheben des Herstellerabschlags für Pharmaunternehmen von derzeit sieben auf 9,5 Prozent (750 Millionen Euro) eingespielt werden.

Das Vermittlungsverfahren blockiert jetzt auch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Warken hatte ihre Sparmaßnahmen aus Zeitgründen an das BEEP angehängt. Das am 6. November vom Bundestag verabschiedete BEEP selbst traf im Bundesrat auf Zustimmung. Einhellig begrüßten die Redner die vorgesehenen Maßnahmen für mehr Befugnisse und Verantwortung der Pflegefachkräfte, zur Verringerung von Verwaltungsaufwand in der Pflege und für mehr Freiraum der Kommunen zur Gestaltung der Pflegeversorgung vor Ort. (toro)

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.