Länderkammer stößt Initiativen für mehr Kinder- und Jugendschutz an
Mit einer Vielzahl von Initiativen hat der Bundesrat sich heute für eine Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes eingesetzt. Die Länderkammer beriet unter anderem über Passivrauchen, Alkoholtrinken, ein Lachgasverbot und mehr Sicherheit in sozialen Medien. So stimmten die Länder etwa einer Entschließung zu, das Rauchen im Auto zu untersagen, wenn Schwangere, Kinder oder Jugendliche mitfahren.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi nannte die angestrebte Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes „überfällig“. Etwa 800.000 Kinder und Jugendliche seien den giftigen und krebserregenden Substanzen des Tabakrauchs „schutzlos ausgesetzt“. Ein Verbot werde vom Großteil der Bevölkerung unterstützt – auch von Rauchern, betonte der SPD-Politiker. Der Bundesrat hatte schon mehrfach einen solchen Vorstoß gestartet. Nun ist der Bundestag am Zug. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, die Länderinitiative zu prüfen.
Auch beim Alkoholkonsum von Jugendlichen wollen die Länder höhere Hürden durchsetzen. Die Kammer stimmte mit klarer Mehrheit einem Antrag Bayerns und Mecklenburg-Vorpommerns zu, der die Regierung auffordert, das sogenannte begleitete Trinken abzuschaffen. Dieses erlaubt Alkoholkonsum ab 14 Jahren im Beisein der Eltern. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) sprach von einer „anachronistischen Regelung“. Auch Philippi warb dafür, Heranwachsende besser zu schützen. Es dürfe Jugendlichen nicht suggeriert werden, dass Alkohol harmlos sei. Ähnlich hatte sich zuvor Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) geäußert.
Die Länderkammer sprach sich zudem für ein Verbot des Verkaufs von Lachgas und K.O.-Tropfen aus. Auf der Tagesordnung stand außerdem der bessere Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Bereich. Hier beriet die Kammer über Schutzräume in sozialen Medien. „Viele Kinder und Jugendliche verlieren sich in der digitalen Welt und verlieren damit auch die Chance auf eine unbeschwerte Kindheit“, sagte Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU). Jeder vierte Jugendliche weise ein pathologisches Nutzungsverhalten auf. Eine weitere Initiative der Länderkammer befasste sich mit Beschränkungen von Glücksspielelementen in Videospielen, wie kostenpflichtige Schatztruhen.
Darüber hinaus machte der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf einen Neuanlauf für die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende. Danach soll künftig jeder als Organspender gelten, der zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Aktuell ist die Zustimmung zu Lebzeiten Voraussetzung. Die Länderkammer hatte bereits 2024 einen entsprechenden Entwurf in den Bundestag eingebracht, der jedoch wegen des Aus der Ampelregierung nicht mehr beraten wurde. (at)
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