Klinikreform: BSG-Präsident rechnet mit viel Rechtsstreit
Der scheidende Präsident des Bundessozialgerichtes (BSG), Rainer Schlegel, hat die Politik dazu aufgerufen, das Sozialrecht nicht „für politische Spielchen“ zu missbrauchen. Bürgergeld oder Gesundheitspolitik seien „keine Themen, um Geländegewinne gegenüber Rechts zu machen“, sagte Schlegel heute in Kassel. „Brandmauern müssen wir woanders aufbauen, nicht im Sozialrecht.“
Grundsätzlich werde das Sozialrecht in Deutschland „stiefmütterlich behandelt“ und nicht in der nötigen Qualität diskutiert, bemängelte der BSG-Präsident. Das werde auch der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieses Rechtsbereiches nicht gerecht. Ein Drittel des Bruttoinlandsproduktes werde in Bereichen umgesetzt, für die die Sozialgerichte zuständig seien.
Nach Angaben Schlegels haben die zwölf Senate des BSG im vergangenen Jahr 5.269 Verfahren entschieden. Im Sozial- und Gesundheitsrecht werde weiterhin „in einem Affentempo eine Flut von Normen erzeugt“, die selbst die Sozialgerichte an ihre Grenzen führten, so der Präsident. Durch die anstehende Krankenhausreform sei mit einer großen Zahl weiterer Rechtsverfahren zu rechnen. Dabei werde es sicherlich auch um den Zuständigkeitsstreit zwischen Bund und Ländern gehen – etwa bei der Frage bundesweit geltender Qualitätsstandards oder von Mindestvoraussetzungen für die Zulassung und Einstufung von Krankenhäusern.
Mit Blick auf die finanziellen und demografischen Herausforderungen für die gesetzliche Krankenversicherung und die Rentenversicherung rief Schlegel „die Parteien der politischen Mitte“ dazu auf, die notwendigen Reformen gemeinsam anzugehen. Vor allem bei der Rente gehe es um Rahmenbedingungen „für die nächsten 40 Jahre, nicht für vier Jahre“. „Knappe Mehrheiten mit einer Stimme Mehrheit verbieten sich in beiden Bereichen“, so der Jurist. Schlegel scheidet Ende Februar aus dem Amt. Neue Präsidentin wird zum 1. März Christine Fuchsloch. Die bisherige Präsidentin des Landessozialgerichtes Schleswig-Holstein ist die erste Frau an der Spitze des obersten deutschen Sozialgerichtes. (toro)
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