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Ministerin Warken wirbt für GKV-Sparpaket

18.11.2025 3 Min. Lesedauer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat an den Bundesrat appelliert, das Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege (BEEP) am Freitag nicht zu blockieren. In einem Brief an die Länderkammer, der GG vorliegt, warnt die CDU-Politikerin vor erheblichen finanziellen Folgen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die Ministerin dringt darin auf ein zügiges Inkrafttreten der zahlreichen zeitkritischen Regelungen und verweist auf den finanzpolitischen Kern des Pakets: „Sollten diese Regelungen tatsächlich in Frage gestellt werden, würden die Krankenkassen die entlastende Wirkung in ihrer […] Haushaltsplanung nicht mehr berücksichtigen.“ Die Folge wären ein Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 3,0 Prozent und entsprechend höhere kassenindividuelle Zusatzbeiträge.

Warken schätzt in ihrem Brief die Mehrbelastung für die Beitragszahler dann auf bis zu zwei Milliarden Euro. Das Gesetz enthält mehrere zeitkritische GKV-Bausteine, darunter das einmalige Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel bei der Berechnung der Klinikvergütung. Diese Regelung soll die Kassen 2026 um etwa 1,8 Milliarden Euro entlasten. Bisher garantiert die Klausel, dass die Bundesländer den Preis, den Krankenhäuser für Behandlungen bekommen, mindestens so stark anheben dürfen, wie die tatsächlichen Kosten gestiegen sind.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. So soll Artikel 13a des BEEP entfallen, der die Landesbasisfallwerte für 2026 begrenzt. Gerald Gaß, Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), kritisierte die geplante Begrenzung: „Angesichts der stark gestiegenen Krankenhausausgaben ist dieser Eingriff alles andere als verhältnismäßig.“

Warken warnt dagegen, eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss gefährde weitere, teils zwingend fristgebundene Regelungen. Dazu zählen die Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kinderkrankengeld, die Übergangsregelung für die Pflege von Angehörigen in Ordensgemeinschaften, die Anpassung der Methodik zur Berechnung von Kranken-, Kinderkranken- und Mutterschaftsgeld zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, die Verlängerung der Modellprojekte zur Behandlung pädophiler Sexualstörungen sowie notwendige Vorgaben zur Finanzierung der Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen und zur Sicherheit der Telematikinfrastruktur.

Für 2026 erwartet Warken laut Schreiben etwa acht Milliarden Euro an Mehrausgaben für den Krankenhaussektor. Bereits in diesem Jahr müssten die Kassen etwa zehn Milliarden Euro mehr für Klinikbehandlungen stemmen, sagte die Ministerin gestern zum Auftakt des 48. Krankenhaustages in Düsseldorf. Die Länder verantworten die Krankenhausplanung – und stehen damit auch im Zentrum der anstehenden Entscheidung. (fb)

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