Bundestag billigt zusätzliche Kompetenzen für Pflegefachpersonal
Pflegefachpersonen werden künftig bestimmte ärztliche Tätigkeiten eigenverantwortlich übernehmen dürfen. Das sieht das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) vor, das der Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen verabschiedet hat. Damit ist das sogenannte Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beschlossen, mit dem die Regierung die Finanzen der Krankenkassen 2026 stabilisieren will.
Mit dem Sparpaket sollen Verwaltungskosten der Kassen gedeckelt, Vergütungssteigerungen in Krankenhäusern begrenzt und die Mittel für den Innovationsfonds befristet gekürzt werden. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) werden dadurch bis 2026 Einsparungen von rund zwei Milliarden Euro erzielt und die Zusatzbeiträge stabil gehalten.
Der Parlamentarische Staatssekretär Georg Kippels (CDU) betonte in der Bundestagsdebatte, die Befugniserweiterung in der Pflege ermögliche „mehr Verantwortung und Vertrauen für die Pflege“. Pflegefachpersonen könnten künftig auch ohne ärztliche Diagnose handeln, wenn sie den pflegerischen Bedarf festgestellt hätten – die Selbstverwaltung lege fest, welche Leistungen betroffen seien.
Die Opposition warf der Koalition Symbolpolitik vor. Die Grünen sprachen von einem „halbherzigen Gesetz“, das ärztliche Delegationsstrukturen fortschreibe, und kritisierten zudem die Einsparungen bei Innovationsfonds und Kliniken als „Mogelpaket“. Die Linke warnte vor „Leistungskürzungen und Beitragsexplosionen“, die AfD vor „neuer Bürokratie unter schönem Etikett“.
Kritisch äußerte sich auch der Verband der Ersatzkassen (Vdek). Der Vertreter des Vorstands, Boris von Maydell, warnte, das sogenannte kleine Sparpaket reiche „bei Weitem nicht aus, um die Finanzlücke der GKV zu schließen“, und forderte weitergehende Strukturreformen für eine nachhaltige Stabilisierung der Kassenfinanzen.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, begrüßte die Kompetenzerweiterung grundsätzlich: „Davon profitiert nicht nur die Pflege, sondern auch die geplante Reform zur Primärversorgung.“ Das Gesetz schaffe gute Grundlagen für einen Abkehr vom Arztvorbehalt. Positiv sei zudem, dass kommunale Strukturen und sektorenübergreifende Ansätze gestärkt würden. Kritisch sehe der AOK-Bundesverband jedoch, dass pflegerische Diagnosen bislang nicht einheitlich geregelt seien. Reimann mahnte, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe müsse „umfassende Strukturreformen schnellstmöglich vorlegen“. (fb)
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