Apotheker gegen Warken-Vorstoß für höhere Arzneimittel-Zuzahlungen
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) hat den Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die Zuzahlungen für Arzneimittel zu erhöhen, zurückgewiesen. Gesundheit dürfe „kein Frage des Geldbeutels“ sein, warnte Abda-Präsident Thomas Preis. „Höhere Zuzahlungen bergen die reale Gefahr, dass sich viele Menschen medizinisch notwendige Arzneimittel aus finanziellen Gründen nicht mehr leisten können“, argumentierte er.
Als mögliche Folgen einer Anhebung nannte Preis Therapieabbrüche, das Verschleppen von Erkrankungen sowie höhere Kosten für das Gesundheitssystem – statt der angestrebten Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen. Der Apothekerverband sprach sich stattdessen für „nachhaltige, solidarische Lösungen zur Finanzierung des Gesundheitssystems – ohne Patientinnen und Patienten sowie Apotheken weiter unter Druck zu setzen“ aus.
Bundesgesundheitsministerin Warken hatte höhere Zuzahlungen für Medikamente im Zusammenhang mit dem geplanten GKV-Sparpaket ins Spiel gebracht. Zwar berate die Koalition derzeit nicht über konkrete Einzelmaßnahmen, sagte sie dem „Spiegel“. „Ich halte einen solchen Schritt dennoch für nachvollziehbar, weil die Zuzahlung seit über 20 Jahren nicht angepasst wurde.“ Zugleich betonte sie, dass „ein großes Sparprogramm“ notwendig sei, um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu begrenzen. Bereits im Herbst hatte sie eine Kommission eingesetzt, die Vorschläge für Einsparungen erarbeiten soll. Sobald diese im Frühjahr Ergebnisse vorlege, solle daraus ein Maßnahmenpaket geschnürt werden.
Unterstützung erhält Warken von Gesundheitsökonom Jürgen Wasem. Der Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Medizinmanagement an der Uni Duisburg-Essen befürwortete im Deutschlandfunk eine höhere Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel und sprach sich für eine behutsame Anpassung der Selbstbeteiligung aus. Zuletzt sei die Zuzahlung im Zuge der Gesundheitsreform 2003 verändert worden. Unter Berücksichtigung der Kaufkraft seien die Eigenanteile seitdem sogar gesunken, erläuterte er.
Derzeit müssen gesetzlich Versicherte für verschreibungspflichtige Arzneimittel eine Zuzahlung von fünf bis zehn Euro leisten. Ausgenommen sind unter anderem Menschen, die eine bestimmte Belastungsgrenze überschreiten, sowie Kinder und Jugendliche. (ts)