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AOK-Verbandschefin fordert weitergehende Patientenrechte

23.02.2024 2 Min. Lesedauer

Der AOK-Bundesverband sieht kaum Fortschritte beim Ausbau von Patientenrechten in Deutschland. Die Defizite der aktuellen Rechtslage zeigten sich in der täglichen Beratungspraxis. „Trotz anderslautender Versprechungen im Koalitionsvertrag der Ampel und zahlreicher Beteuerungen lässt das dringend erforderliche Patientenrechtegesetz 2.0 weiter auf sich warten", kritisierte Verbandschefin Carola Reimann heute anlässlich des elften Jahrestages des Patientenrechtegesetzes am kommenden Montag.

Die notwendige Weiterentwicklung sei in vielen Reden beschworen, aber in keinem Punkt umgesetzt worden, so Reimann weiter. Das gelte auch für die Vorschläge, die der Patientenbeauftragte zum zehnjährigen Jubiläum vor einem Jahr formuliert habe. „Daher erneuern wir zum elften Jahrestag unsere Forderung nach einer Weiterentwicklung des Gesetzes“, bekräftigte Reimann. Man müsse dringend „vom Reden ins Handeln kommen“.

Allein die AOK-Gemeinschaft prüfe jährlich etwa 15.000 von den Versicherten gemeldete Verdachtsfälle. Aktuell müssten Patienten aber nachweisen, dass ein Fehler und ein daraus resultierender Schaden vorliegen. Das sei „eine kaum überwindbare Hürde“, so Reimann. Es brauche dringend Beweiserleichterungen für Betroffene.

Auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz erfordere eine Weiterentwicklung des Gesetzes: Patienten müssten nachvollziehen können, ob ein Schaden kausal auf einen Behandlungs- oder Anwendungsfehler des behandelnden Arztes oder auf einen herstellerbedingten Mangel der KI-Systeme zurückzuführen sei. Auch bei Schäden durch Arzneimittel oder fehlerhafte Medizinprodukte seien Nachbesserungen notwendig. So sei seit der Neuregelung des Arzneimittelgesetzes 2002 kein Arzneimittelhersteller in Deutschland zu Schadensersatz verurteilt worden, obwohl es Schadensfälle gegeben habe.

Es müsse auch darum gehen, Fehler zu vermeiden. Ein wichtiger Ansatz dafür ist laut Reimann die gesetzlich verpflichtende Meldung sogenannter Never Events – also schwerwiegender, aber sicher vermeidbarer Schadensereignisse. Das fordert auch der Medizinische Dienst (MD).

Im Jahr 2022 erstellte der MD 13.059 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern, in jedem fünften Fall war der Fehler Ursache für den Schaden. Experten gehen von einer erheblich höheren Dunkelziffer aus, da ein Behandlungsfehlerregister fehlt. Das beklagt auch Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz: „Alle Fakten müssen auf den Tisch, um aus Fehlern lernen und Behandlungsrisiken minimieren zu können. (sg)