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AOK für Pflegepersonaluntergrenzen bei allen Klinikleistungen

01.11.2023 2 Min. Lesedauer

Zum Wohl von Patienten und Pflegepersonal macht sich die AOK für Pflegepersonaluntergrenzen bei allen Klinikleistungen stark. Es sei aus Sicht der AOK-Gemeinschaft sinnvoll, für 2025 solche Untergrenzen für alle Krankenhausleistungen einzuführen, heißt es in einer Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen.

Die AOK begrüßte die Inhalte der Änderungsverordnung ausdrücklich. Patientenschutz, hoher Versorgungsqualität und guten Arbeitsbedingungen komme ein hoher Stellenwert zu. „Dafür ist eine ausreichende Anzahl von Pflegekräften, die in der Versorgung der Patientinnen und Patienten tätig sind, unabdingbar“, schreibt der Verband. Das BMG hatte in diesem Jahr erneut die Pflegepersonaluntergrenzen per Rechtsverordnung festgelegt, nachdem die Selbstverwaltung keine Einigung in diesem Punkt erzielen konnte.

Die Untergrenzen werden als maximale Anzahl von Patientinnen und Patienten pro Pflegekraft bestimmt. Dabei wird zwischen Tag- und Nachtschichten unterschieden. Zu Beginn der Pandemie im März 2020 waren die Regelungen für Pflegepersonaluntergrenzen vorübergehend ausgesetzt worden.

Die AOK begrüßt die in der Verordnung festgelegte Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen auf den Bereich Neurochirurgie, die ab dem 1. Januar 2024 gelten sollen. „Zukünftig unterfallen damit mehr als 90 Prozent des Behandlungsgeschehens im Krankenhaus den Pflegepersonaluntergrenzen“, betont der Verband. Dies sei ein weiterer Schritt in Richtung Gesamtabdeckung aller Krankenhausleistungen mittels qualitätssichernder Pflegepersonaluntergrenzen. Ergänzungsbedarf sieht die AOK etwa bei der Abgrenzung zwischen der 2022 eingeführten Übergangspflege und der stationären Pflegeversorgung.  

Die AOK übt zugleich Kritik an der Haltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Die „seit Jahren zu beobachtende Verweigerungshaltung“ bei der Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen sei „wenig hilfreich“, heißt es in der Stellungnahme. „Offenkundig zeigt die DKG wenig bis gar kein Interesse, die Pflegekräfte der bei ihr organisierten Krankenhausträger vor einer übermäßigen Belastung durch zu hohe Patientenzahlen zu schützen.“ (at)

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