Gesetz zur Pflegefachassistenz zur Anhörung im Bundestag
Das Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung geht in die nächste Beratungsrunde. Heute beschäftigte sich der Bildungsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf. Verbände und Organisationen begrüßen den Inhalt grundsätzlich, mahnen aber Änderungen im Detail an, damit es nicht zu Abstrichen bei der Pflegequalität kommt.
Um die Versorgungsqualität zu sichern, fordert der Deutsche Pflegerat (DPR) eine zweijährige, generalistische Ausbildung. Der Gesetzentwurf sieht bisher 18 Monate vor. Eine Verkürzung „bei einschlägiger Berufserfahrung“ sei zwar angesichts des Personalmangels verständlich, betont der DPR. Doch sei zweifelhaft, dass die Auszubildenden in so kurzer Zeit die nötigen Kompetenzen für eigenständige oder unterstützende Pflegemaßnahmen erwerben könnten. Auch die Hans-Weinberger-Akademie der AWO plädiert „aus pädagogischer und qualitativer Sicht“ für 24 Monate.
Zudem verlangen die Verbände klare Abgrenzungen der Zuständigkeiten. Der Caritasverband mahnt, die Steuerung der Pflegeprozesse müsse bei der Pflegefachkraft bleiben. Ähnlich argumentiert die Diakonie Deutschland: Die Ausbildungsziele müssten zu einer Kompetenzverteilung führen, die entlastet und gleichzeitig klar trennt. Der Bundesverband privater Kliniken (BDPK) fordert, dass auch Reha-Einrichtungen als Träger praktischer Ausbildung zugelassen werden.
Einigkeit besteht über das Ziel des Gesetzes: Einheitliche Regeln sollen das Nebeneinander dutzender Landesverordnungen beenden und mehr Menschen für Pflegeberufe gewinnen. Auch der AOK-Bundesverband sieht in dem Vorhaben einen richtigen Schritt. „Gerade für die geplante Reform zur Primärversorgung braucht es die Kompetenzen von Pflegefachpersonen“, hatte die Chefin des AOK-Bundesverbands jüngst in einem Statement betont.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz ein eigenständiges Berufsbild für die Pflegeassistenz schaffen. Es soll die bisherigen 27 Landesregelungen ersetzen. Pflegefachassistentinnen und -assistenten sollen künftig in allen Bereichen der Pflege arbeiten dürfen. Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, teilweise schon 2026.
Im Bundestag befindet sich derzeit noch ein weiteres Pflegegesetz zur Beratung, das die Befugnisse von Pflegefachkräften erweitern soll. Über dieses Gesetz berät der Gesundheitsausschuss am Mittwoch. (tie)
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