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Ampel einigt sich auf Entschärfungen bei Cannabisgesetz

27.11.2023 2 Min. Lesedauer

Die Ampelkoalition hat sich bei der Teillegalisierung von Cannabis auf weniger strenge Regeln als geplant verständigt. Der Beschluss im Bundestag soll in der nächsten Sitzungswoche erfolgen, teilte die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Kirsten Kappert-Gonther, heute im Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter) mit.

Konkret hätten sich die Abgeordneten der Ampelfraktionen darauf geeinigt, den Abstand für ein Konsumverbot im Umkreis von Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen von 200 auf 100 Meter zu verringern. Darüber hinaus soll der Besitz von 50 Gramm getrocknetem Cannabis im Eigenanbau erlaubt sein. Bisher war nur die Hälfte vorgesehen. Mit einer Strafe müsse nur rechnen, wer mehr als 30 Gramm im öffentlichen Raum dabei hat oder in den privaten Räumen mehr als 60 Gramm besitzt. Mengen darunter bis zur legalen Grenze sollen als Ordnungswidrigkeit gelten. Darüber hinaus sei eine Erleichterung beim Cannabisanbau für medizinische Zwecke vorgesehen.

Beim Streit um die Fahrtüchtigkeit sei eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums bis Frühjahr 2024 geplant, die einen „angemessenen“ THC-Grenzwert ausweise, schrieb die Grünen-Politikerin auf X. Im weiteren soll es keine Abstände zwischen den sogenannten Cannabisclubs geben. Nicht umgesetzt blieben mit dem geplanten Cannabisgesetz (Säule 1) zunächst der gemeinschaftliche Konsum in Cannabisclubs sowie die Herstellung sogenannter Edibles. Die Grünen hatten gefordert, die Verarbeitung von Cannabis für Esswaren und Getränke für private Zwecke zu legalisieren.

Die drei Parteien einigten sich laut einem Bericht des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ auf ein schrittweises Inkrafttreten des Gesetzesvorhabens. Danach sollen die Regelungen für den Besitz von Cannabis sowie den Eigenanbau bei Privatpersonen zum 1. April 2024 wirksam werden. Das Inkrafttreten der Vorschriften für Anbauvereine sei erst zum 1. Juli geplant. Nach dem avisierten Bundestagsbeschluss in der 50. Kalenderwoche ab dem 11. Dezember wolle die Ampel weiter gemeinsam an Säule 2 arbeiten, so Kappert-Gonther. Diese sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. (imo)