Für ein strahlendes Lächeln im Alter
Gesunde Zähne senken das Risiko für schwerwiegende Erkrankungen, verbessern die Nahrungsaufnahme und unterstützen soziale Kontakte von Seniorinnen und Senioren. Die zahnärztliche Versorgung dieser Altersgruppe erfordert besondere Strategien.

Die Mundgesundheit der Bevölkerung in Deutschland hat sich verbessert. Das zeigt die 6. Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6) von März 2025. Von der mehr als 25-jährigen Präventionsstrategie in der zahnärztlichen Versorgung haben auch Seniorinnen und Senioren mit und ohne Pflegebedürftigkeit profitiert. Für sie ist die Verbesserung der Mundgesundheit als Bestandteil der Allgemeingesundheit von zentraler Bedeutung und stellt einen erheblichen Gewinn an Lebensqualität dar. Die 66- bis 74-Jährigen haben weniger fehlende und mehr funktionstüchtige Zähne. Der Anteil der Menschen mit Zahnlosigkeit hat sich in dieser Altersgruppe seit 2014 von 12,4 Prozent auf fünf Prozent mehr als halbiert. Die Anzahl fehlender Zähne hat sich im Schnitt von 11,1 auf 8,6 verringert. Die Karieslast hingegen hat sich im Vergleich zur DMS 5 kaum verändert: 2014 lag der DMFT-Wert bei 17,7; 2025 bei 17,6 (DMFT-Wert: D = decayed, M = missing, F = filled, T = teeth).
Verträge ausweiten
Für die Gruppe der Betagten und Hochbetagten bedarf es spezieller Versorgungsstrategien. Dafür hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit die Weichen gestellt. Das 2014 in Kraft getretene Pflegeneuausrichtungsgesetz bildet die Grundlage für Kooperationsverträge zur Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben unter Mitwirkung der Träger von Pflegeheimen sowie der Verbände der Pflegeberufe 2019 eine neue Rahmenvereinbarung getroffen. Sie gibt Vertragszahnärzten die Möglichkeit, Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen abzuschließen. Zahnärzte können pflegebedürftige Versicherte, die keine Praxis aufsuchen können, in den Pflegeeinrichtungen betreuen. Ziel ist es, die Zahn- und Mundgesundheit von Pflegebedürftigen zu verbessern. Das hilft, lebensbedrohliche Erkrankungen zu verhindern, fördert das Essen und unterstützt die soziale Teilhabe.
Die Zahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge lag Ende 2023 bei 6.904 und damit um rund 370 höher als Ende 2022. Damit sind etwa 40 Prozent der rund 16.100 Pflegeheime mit Verträgen abgedeckt. Zudem sieht das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 für Versicherte mit einem Pflegegrad und für Versicherte, die Eingliederungshilfe erhalten, Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen vor. Hintergrund ist das verstärkte Auftreten von Karies, Erkrankungen des Zahnhalteapparates und Mundschleimhautveränderungen in dieser vulnerablen Gruppe. Bei ihnen führen Multimorbidität, Multimedikation und eingeschränkte Selbstvorsorge zu einem erhöhten Präventions- und Therapiebedarf.
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert Leistungen wie beispielsweise die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Mundgesundheitsplans sowie die Mundgesundheitsaufklärung und die Entfernung harter Zahnbeläge einmal je Kalenderhalbjahr für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen. Diese Leistungen stehen nicht nur im Rahmen der aufsuchenden Betreuung, sondern auch in den Zahnarztpraxen zur Verfügung.
Es bedarf weiterer Versorgungsforschung zur Inanspruchnahme dieser Präventionsleistungen sowie zu deren Wirksamkeit und Ergebnisqualität. Ferner sollte der Austausch über bereits etablierte Projekte zur Verbesserung der Mundgesundheit für Pflegebedürftige im häuslichen Bereich ausgebaut werden. Beispielsweise hat die Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege (LAGP) in Bayern das Ziel, die Mundgesundheit von unterstützungsbedürftigen Menschen zu verbessern. Dazu bündelt die LAGP Wissen, vernetzt Kompetenzen und koordiniert den Einsatz von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ambulanten und stationären Bereich.
95 Prozent
der 66- bis 74-Jährigen haben noch eigene Zähne.
8,6 fehlen ihnen im Schnitt (DMS 6, 2025).
Strukturen ausbauen
Der Gesetzgeber hat für pflegebedürftige Senioren und für Menschen mit Behinderungen zahnmedizinische Präventionsleistungen verankert. Die Aufgabe besteht nun darin, die Strukturen weiter auszubauen, um einen chancengleichen und barrierearmen Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung zu gewährleisten. Dazu muss die Zahl der Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen deutlich erhöht werden. Die dort erbrachten zahnmedizinischen Präventionsleistungen müssen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert werden und sind perspektivisch in den Deutschen Mundgesundheitsstudien zu berücksichtigen.
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