Zeitschriftenschau
In jeder Ausgabe kuratiert G+G Beiträge aus Fachzeitschriften und gibt einen Einblick in den aktuellen Stand von Forschung und Wissenschaft.
Preisfindung bei neuen Arzneimitteln unter Evidenzdruck
Mit aktuellen Fragen zum sog. AMNOG-Verfahren beschäftigt sich Dr. Anna Büscher. Ausgangspunkt ist das Gutachten des Sachverständigenrates (SVR) zur Preisfindung bei Arzneimittelinnovationen. Die Akademische Rätin auf Zeit am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Uni Bochum geht nach einer kurzen Darstellung der Preisfindung bei neuen Arzneimitteln, auf die Besonderheiten bei neuartige Gentherapien ein, für die der sich aus der evidenzbasierten Medizin abgeleitete Goldstandard zur Nutzenmessung nicht erreichen lasse. Dem Vorschlag des SVR aufgrund der mangelnden Evidenz die Verhandlungsposition des GKV-SV zu stärken, stimmt sie mit der Einschränkung, dass dieser nicht die finale Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit eines Arzneimittels treffen soll, sondern lediglich die Möglichkeit bekommt, ein entsprechendes Votum abzugeben.
Neue Arztsitze trotz Überversorgung
Mit § 103 Abs. 2 Satz 4 SGB V hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen auch in überversorgten Gebieten neue Vertragsarztsitze auszuschreiben. Eine entscheidende Rolle hat er dabei den zuständigen obersten Landesbehörden zugewiesen. Prof. Dr. Wenner erörtert in seinem Aufsatz genau diese Voraussetzungen. Was sind ländliche oder strukturschwache Regionen? Welche Rolle spielen die Landesausschüsse und welche Besonderheiten (z.B. bei Verlegung) gelten für die neu geschaffenen Vertragsarztsitze? Abschließend stellt der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht a. D. die Auswirkungen der Vorschrift auf die Bedarfsplanung dar.
Brücke zwischen ambulanter und stationärer Versorgung
Mit den Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV) gemäß § 6c Abs. 1 KHG beschäftigen sich die drei Anwälte und Anwältinnen der Kanzlei Taylor Wessing. Nach einer Darstellung der Besonderheiten bei der Zulassung, widmen sie sich ausführlich dem möglichen Leistungskatalog einer solchen SÜV. Sie gehen auf die Innovationen im Bereich der Telemedizin, aber auch auf die Beschränkungen bei der stationären Versorgung und die Möglichkeit, pflegerische Leistungen zu erbringen, ein. Abschließend stellen sie das Vergütungsrecht dar sowie eine Abgrenzung zu den Medizinischen Versorgungszentren. Nach ihrer Auffassung können SÜVs einen Beitrag zu mehr Wettbewerb in der ambulanten Versorgung sorgen, auch für Patientinnen und Patienten könnten SÜVs aufgrund der standortnahen Grundversorgung einen Mehrwert bieten.
Persönliches Budget zwischen Freiheit und Kontrolle
Anhand einer aktuellen Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen stellt Wolfgang Eicher aktuell noch offene Rechtsfragen zum persönlichen Budget gemäß § 29 SGB IX dar. Beim persönlichen Budget handelt es sich um eine immer häufiger als spezielle Leistungsform der Rehabilitation in Anspruch genommene Leistung. Der ehemalige Vorsitzende Richter am BSG erörtert die Voraussetzungen des Anspruchs. Ziel dieser Leistungsform sei es, ein möglichst selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu führen. Einen wesentlichen Schwerpunkt legt er auf das Thema Zielvereinbarung: was passiert nach deren Kündigung und wie ist die Rechtslage, wenn es gar keine Kündigung gibt? Kritisch bewertet er, dass einige Leistungsträger sehr streng überwachen, ob das Budget dem Zweck entsprechend verwendet.
SGb 2026, 29-33
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