Grenzen isolierter Zuständigkeiten
Jaccobs' Weg: In diesem Jahr soll es Reformen in der Gesundheits-, Pflege- und Rentenpolitik geben. Das Nebeneinander getrennt tätiger Kommissionen kann sich als Problem erweisen.
der AOK (WIdO)
Ende März soll die Finanzkommission Gesundheit ihren ersten Bericht vorlegen, in dem es um kurzfristige Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht. Schon im Vorfeld haben sich zahlreiche Akteure aus Gesundheitspolitik und Verbänden mit Reformvorschlägen zu Wort gemeldet.
Dabei gab es keinen Vorschlag, der in den vergangenen Jahrzehnten nicht schon mehrfach diskutiert worden wäre. Im Unterschied zu vielen aufgeregten Diskutanten in Politik und Medien sind die ausgetauschten Argumente den Mitgliedern der Finanzkommission bestimmt bekannt. Diese wissen auch, dass es keinen Sinn ergibt, eine mögliche Reformmaßnahme gegen eine andere auszuspielen. So ist der Streit darüber müßig, ob einnahme- oder ausgabenseitige Reformen notwendig sind, denn wir brauchen beides im Rahmen eines abgestimmten Gesamtpakets.
Allerdings endet ein solches Paket an den Grenzen der einzelnen Sozialversicherungszweige. Dem Vorschlag, die solidarische Beitragsfinanzierung in der GKV durch den Einbezug von Vermögenserträgen zu stärken – und damit kleine und mittlere Einkommensbezieher und ihre Arbeitgeber zu entlasten –, hat Gesundheitsministerin Nina Warken entgegengehalten, dies würde die private Altersvorsorge konterkarieren. Für die Ausgestaltung der Alterssicherung gibt es jedoch eine eigenständige Kommission, die erst zur Jahresmitte Empfehlungen vorlegen soll.
„Geboten wäre eine interdependente Sicht.“
Volkswirt und ehemaliger Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK
Die Notwendigkeit einer übergreifenden Sicht gilt nicht nur für die Finanzierung, sondern auch für die Versorgung. Diese weist speziell bei den schon heute mehr als sechs Millionen Pflegebedürftigen medizinisch und pflegerisch große Defizite auf. In der Diskussion über ein Primärversorgungsmodell kommt diese Gruppe bislang nicht explizit vor, und für reine Pflegeaspekte gibt es eine weitere isolierte Zuständigkeit.
Beide Beispiele verweisen auf die Bedeutung einer interdependenten Sicht auf die anstehenden Sozialreformen. Ob die Bundesregierung dies wohl auf dem Schirm hat?
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