Sorgende Gemeinschaften in Stadt und Land
Caring Communities stehen für neue Bündnisse vor Ort. Sie verbinden Pflege, Nachbarschaft und Kommunen, organisieren Unterstützung wo Menschen leben – und können jetzt modellhaft erprobt werden.
Das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) wurde im Juni 2023 durch den Bundestag verabschiedet. Es ermöglicht durch die Neufassung der Paragraphen 123 und 124 des Elften Sozialgesetzbuches gemeinsame Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier. Gemeinsam deshalb, weil die Finanzierung hälftig durch die Länder und Kommunen einerseits und die Pflegeversicherung andererseits getragen wird. Dies setzt auch eine Verständigung über die Schwerpunkte und Inhalte von Modellvorhaben auf der Ebene der Bundesländer voraus, denn die gesetzlich adressierten Themenfelder sind breit gefächert und erlauben eine Vielzahl unterschiedlich fokussierter Projekte.
Auf acht Wegen zum Ziel
Die gesetzliche Regelung führt acht Felder auf, die als Betätigungsarena für gemeinsame Modellvorhaben dienen können. Dies beginnt mit der eher offen gehaltenen Formulierung „die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden zu erleichtern“ und präzisiert danach die folgenden Aspekte:
- den Zugang zu den vorhandenen Pflege- und Unterstützungsangeboten zu verbessern,
- die Pflegeprävalenz positiv zu beeinflussen,
- den Fachkräftebedarf zu decken sowie ehrenamtliche Strukturen aufzubauen,
- eine bedarfsgerechte integrierte Sozialplanung zur Entwicklung des Sozialraumes zu unterstützen,
- Unterstützungs- und Entlastungsstrukturen für Pflegearrangements auf- und auszubauen und zu stabilisieren,
- innovative Konzepte zur Stärkung der gesellschaftlichen Solidarität zu entwickeln und
- die Pflegeangebote untereinander digital zu vernetzen.
Anhand dieser Ziele beziehungsweise Aktionsfelder wird deutlich, dass es um strukturelle Verbesserungen vor Ort geht, die insbesondere der Unterstützung der häuslichen Pflege dienen sollen.
Lebenswelten unter der Lupe
Stationäre Einrichtungen sollen ebenfalls mit einbezogen werden: in der Gesetzesbegründung wird darauf Bezug genommen, dass unterschiedliche Pflege-, Wohn- und Lebenssituationen beachtet werden sollen, ebenso wie die unterschiedlichen Gegebenheiten ländlicher und städtischer Räume. Die Modellvorhaben sollen darauf abzielen, eine im jeweiligen Nahraum gut funktionierende Versorgung zu erreichen und zu fördern. Kurz, es soll darum gehen, ein gutes, sich ergänzendes Zusammenspiel von Pflegeleistungen, Prävention und Gesundheitsförderung, Altenhilfe, Wohnberatung, weiteren Hilfsstrukturen und einer bedarfsgerechten Sozialplanung bis hin zu ggf. erforderlichen Leistungen der Hilfe zur Pflege herzustellen. Ebenso soll ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement mit einbezogen und gefördert werden, es geht also nicht nur um professionelle Pflegestrukturen. Anekdotische Berichte, dass insbesondere in der familialen häuslichen Pflege ungedeckter Unterstützungsbedarf besteht, der vielerorts entweder nicht eingelöst werden kann, oder die Hürden bei Organisation und Inanspruchnahme von unterstützenden Angeboten sehr hoch sind, gibt es viele. Jedoch ist eine empirische Untermauerung der gefühlten Unterversorgung schwierig.
Wesentlich ist, dass es um örtliche Ansätze geht, die ausgehend von den jeweiligen regionalen und lokalen Bedingungen sowohl einen Strukturaufbau, wenn notwendig, als auch eine bessere Verzahnung der Akteure und Angebote erreichen sollen. Es geht also darum, mit einem Fokus auf den eher kleinräumigen Sozialraum das soziale Miteinander zu gestalten. Sorgende Gemeinschaft bzw. Caring Community zielt im Kern auf eine Sorgekultur als „vorausschauende, anteilnehmende Verantwortungsübernahme für sich und andere“ ab. Sie ist dabei kein neues Konzept. So werden Sorgeaufgaben schon immer in Familien, Nachbarschaften, Freundeskreisen, Religionsgemeinschaften und gesellschaftlicher Selbstorganisation wahrgenommen sowie in den Kommunen durch Gemeinwesen- oder Quartiersarbeit unterstützt. In Zeiten gesellschaftlicher und demographischer Transformationsprozesse gilt es, sie jedoch besonders zu würdigen, zu unterstützen und dort weiterzuentwickeln, wo sie nicht in tragfähiger Weise vorhanden sind.
Diese Modellvorhaben fördern die Entwicklung von Caring Communities und können an die spezifischen Bedingungen vor Ort angepasst werden. Teil der Modellvorhaben ist eine wissenschaftliche Begleitung, die neben der Untersuchung der Wirksamkeit auch Möglichkeiten der Verstetigung der implementierten Vorhaben und dazu notwendige Gesetzesänderungen in den Blick nehmen soll.
„Es geht darum, mit einem Fokus auf den eher kleinräumigen Sozialraum das soziale Miteinander zu gestalten.“
Förderale Vielfalt
Der GKV-Spitzenverband hat im Einvernehmen mit den Ländern und dem Verband der Privaten Krankenversicherung Empfehlungen über die Ziele, Inhalte und Voraussetzungen sowie die Fördermodalitäten der gemeinsamen Modellvorhaben vor Ort und im Quartier erarbeitet. Sie traten im Dezember 2024 nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft. Entscheidungen zu den konkreten Vorhaben sollen lokal und nicht durch den GKV-Spitzenverband getroffen werden, daher sehen die Empfehlungen vor, auf Landesebene einheitliche Verfahren für Antragstellung und Bewilligung festzulegen. Im Gegensatz zu der zuvor bestehenden Möglichkeit zur Etablierung von Modellkommunen zur Beratung in der Pflege, die nirgendwo zur Umsetzung kam und mit der Einführung der neuen Regelung entfallen ist, hat der neue Ansatz der gemeinsamen Modellvorhaben vor Ort und im Quartier großen Widerhall gefunden. Die meisten Bundesländer haben Haushaltsmittel eingestellt, Richtlinien oder Verordnungen erlassen und Förderaufrufe gestartet, mit Ausnahme von Sachsen. Es ist allerdings zu konstatieren, dass die tatsächlich bereitgestellten finanziellen Mittel der Bundesländer unter den gesetzlichen Möglichkeiten bleiben. Wenn nicht Kommunen zusätzliche Mittel einsetzen, werden in den meisten Bundesländern die nach dem Verteilungsschlüssel verfügbaren Gelder der Pflegeversicherung nicht ausgeschöpft werden und somit wird das Ziel eines kombinierten Mitteleinsatzes von jährlich 60 Millionen Euro nicht erreicht.
Länderspezifische Prioritäten
Einige Bundesländer haben in der landesrechtlichen Ausgestaltung eigene Schwerpunkte gesetzt. So hat das Land Thüringen als Schwerpunktthema „integrierte Sozialplanung“ ausgewählt. Somit werden insbesondere die Kommunen unterstützt und befähigt, tragfähige Sorgestrukturen für die Zukunft zu entwickeln. Das Saarland nutzt die Modellvorhaben zur Ausgestaltung der Saar66-Zukunftsvision für Caring Communities und strebt an, in jeder saarländischen Kommune „Generationengestalter“ einzusetzen, die verschiedene Felder, wie zum Beispiel die Entwicklung innovativer Konzepte zur Stärkung der gesellschaftlichen Solidarität, die positive Beeinflussung der Pflegeprävalenz sowie Maßnahmen zur Deckung des Fachkräftebedarfs und zum Aufbau ehrenamtlicher Strukturen in den Blick nehmen. Die Stadt Hamburg setzt ebenfalls eigene Akzente über den Ansatz „Wohnen bleiben im Quartier“ und hat eine 24-stündige ambulante pflegerische Versorgungssicherheit im Blick. Sie gibt auch konkrete Quartiere für Modellvorhaben vor.
Andere Bundesländer nehmen keine Ausdifferenzierung vor, sondern stellen im Rahmen der bundesrechtlichen Festlegungen die Themen den Antragstellern frei, so zum Beispiel Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die verschiedenen Ansätze und Möglichkeiten spiegeln sich auch in der Vielfalt der eingereichten Ideen, ebenso sind die Modellträger sehr unterschiedlich. Die Spanne der Antragsteller reicht von den Kommunen selbst über Pflegeeinrichtungen und ihre Verbände, Hochschulen und Wohnungsbaugesellschaften bis zu Vereinen, Stiftungen und landeseigenen Medienanstalten.
Wissenschaft und Ministerium an Bord
Die wissenschaftliche Begleitung ist eine Fördervoraussetzung für die Umsetzung von Vorhaben, denn sie sollen nicht nur die Unterstützungsstrukturen für pflegebedürftige Menschen und ihre An- und Zugehörigen vor Ort verbessern, sondern auch grundsätzliche Hinweise bereitstellen, welche gesetzlichen Grundlagen angepasst werden sollten, und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um erfolgreiche Modelle auch anderswo umzusetzen bzw. in die Regelversorgung aufzunehmen. Diese Anforderung stellt selbstverständlich auch eine Hürde dar, denn kleineren Organisationen fällt es nicht immer leicht, die richtigen Partner für eine wissenschaftliche Evaluation zu finden. Eine Bündelung der wissenschaftlichen Begleitung über mehrere Modellvorhaben hinweg, beispielsweise in einem Bundesland, ist hingegen schwierig umzusetzen, da dann komplizierte Absprachen und Berechnungen getroffen werden müssen, wie die finanzielle Beteiligung an der Evaluation aufgeteilt werden soll. Für eine solche zusammengefasste Evaluation müssen die Länder eine koordinierende und steuernde Rolle einnehmen. Solche Vorhaben wurden bisher nicht angestoßen.
AOK plädiert für Evaluation mit GKV-Beteiligung
Ebenso ist es wichtig, einen Überblick über alle Vorhaben zu erlangen und eine Gesamtevaluation auf Bundesebene durchführen zu können. Das Bundesgesundheitsministerium muss zu jedem Vorhaben das Einverständnis erteilen und besitzt daher den Gesamtüberblick. Für eine Evaluation auf Bundesebene regt die AOK daher an, dass das BMG, beispielsweise gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband, ein Evaluationsvorhaben startet.
Umsetzung startet 2026
Der Prozess der Übersetzung von bundesrechtlichen Regelungen in Landesverfahren hat in vielen Bundesländern einige Zeit in Anspruch genommen. Auch wenn die Fördergelder ab 2025 zur Verfügung standen, so wurden erst gegen Ende des Jahres die ersten Förderbescheide in Bremen und in Nordrhein-Westfalen erteilt. Mit dem neuen Jahr 2026 werden mehr und mehr Modellvorhaben genehmigt und in die tatsächliche Umsetzung kommen. In den Bundesländern, in denen die landesrechtlichen Regelungen bisher noch nicht veröffentlicht wurden und konsequenterweise auch noch keine Förderaufrufe erfolgt sind, werden noch einige Monate ins Land gehen, bis auch dort Ideen ausgereift sind, dass finale Anträge beurteilt werden können.
Da kommt es sehr zupass, dass die Laufzeit der Modellvorhaben um ein Jahr bis 2029 verlängert wurde, unter Nutzung der bisherigen Mittel. Im Ende Dezember verabschiedeten Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist die zeitliche Verlängerung enthalten.
Modellvorhaben in Bremerhaven bereits am Start - „Heidjer Hilfe – Nebenan im Einsatz“
Das Projekt orientiert sich am erfolgreichen Bremer Konzept der Dienstleistungszentren. Es geht um den Aufbau einer Koordinierungsstelle, die pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 mit freiwillig Engagierten (Nachbarschaftshelfern oder Alltagsassistentinnen) zusammenbringt.
Diese sollen alltagspraktische Hilfeleistungen im häuslichen Umfeld übernehmen – von Begleitung beim Einkauf bis zur Unterstützung im Haushalt. So wird niedrigschwellige Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf und sorgende und pflegende An- und Zugehörige vor Ort möglich.
Pflegebedürftige können für diese Hilfe ihr monatliches Entlastungsbudget nutzen. Die freiwilligen Unterstützerinnen und Unterstützer werden geschult und erhalten eine Aufwandsentschädigung – so entsteht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
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