Artikel Pflege

Einwurf: Pflegeplanung auf guter Datenbasis

18.02.2026 Katrin Staffler 2 Min. Lesedauer

Um den Pflegebedarf zu decken, müssen ausreichend ambulante und stationäre Angebote zur Verfügung stehen. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler, empfiehlt für die kleinräumige Planung die Daten der Kranken- und Pflegekassen.

An einem runden Tisch sitzen drei ältere Personen im Rollstuhl. Eine Frau trinkt aus einer Tasse, ein Mann schreibt etwas auf. Die dritte blickt aus dem Fenster.
Alternde Gesellschaft: 2050 werden zusätzlich etwa eine Million Personen pflegebedürftig sein.
Foto: Porträt von Katrin Staffler, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung
Katrin Staffler ist Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung.

Derzeit wird viel über die Zukunft der pflegerischen Versorgung gesprochen. Für mich steht fest: Wir brauchen ein umfangreiches Update der sozialen Pflegeversicherung. Das ist eine der wichtigsten sozialpolitischen Aufgaben, werden doch fast 30 Prozent der Menschen in Deutschland im Jahr 2050 ein Alter von mindestens 65 Jahren erreicht haben. Zu den heute knapp sechs Millionen Menschen mit Pflegebedarf werden dann noch einmal etwa eine Million Personen hinzukommen.

Der Großteil der zu pflegenden Menschen möchte möglichst lange zu Hause leben. Deshalb müssen wir zuallererst die ambulante Versorgung in den Blick nehmen. Aber selbstverständlich muss in den einzelnen Quartieren auch eine ausreichende Zahl an stationären Versorgungsangeboten zur Verfügung stehen. Dafür brauchen wir eine Datengrundlage und eine gute Planung für die Weiterentwicklung und Gestaltung der Quartiere – in der Stadt und auf dem Land. Eine bedarfsgerechte Versorgung kann nur gelingen, wenn wir regionale Unterschiede berücksichtigen.

Ein beauftragtes Gutachten zum Thema Pflegestrukturplanung, das ich im letzten Jahr veröffentlicht habe, zeigt den klaren Handlungsbedarf auf: So braucht es mehr Verbindlichkeit und Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen, die auch personell unterfüttert werden müssen. Die anfallenden Kosten sind perspektivisch gesehen eine gute Investition.

„Es braucht mehr Verbindlichkeit und Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen.“

Katrin Staffler

Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung

Es zeigt sich jedoch, dass eine freie Planung nicht ausreicht. Notwendig sind konkrete Vorgaben zu den Pflegeplanungen durch die Länder. Kleinräumige Daten, die bei den Kranken- und Pflegekassen liegen, werden zukünftig zu einer verbesserten Datengrundlage führen, die dann genutzt werden muss.

Wir müssen regionale, auch fachliche Netzwerke aufbauen. Hier können sogenannte Kümmerer oder Community Health Nurses einen entscheidenden Schub bringen. Zum Schluss noch einen Punkt: Wer plant, muss auch umsetzen können. Wir müssen dabei einen guten Wissenstransfer sicherstellen, damit das Rad nicht ständig neu erfunden werden muss.

Mitwirkende des Beitrags

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.