Zeitschriftenschau
In jeder Ausgabe kuratiert G+G Beiträge aus Fachzeitschriften und gibt einen Einblick in den aktuellen Stand von Forschung und Wissenschaft.
Rechtsgrundlage bei Ausschreibungen von Kontrastmitteln
Mit der Ausschreibung von Verträgen über die Lieferung von Kontrastmitteln durch die gesetzlichen Krankenversicherungen beschäftigen sich die beiden Rechtsanwälte Jonathan Möller und Tina Welta-Birk der Kanzlei Hogan Lovells in Hamburg. Sie setzen sich kritisch mit der Frage auseinander, ob es für die Ausschreibung immer einer Rechtsgrundlage bedarf oder aber nur für Exklusivverträge. Sie gehen auf die dazu bereits ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ein, die diese Frage aber nicht eindeutig beantworte. Abschließend erörtern sie die Möglichkeiten des Rechtsschutzes: Da die Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich das „Wie“, nicht aber das „Ob“ einer Ausschreibung prüfen dürfen und letztere Prüfung den Sozialgerichten vorbehalten sei, sehen sie eine gerichtliche Überprüfung als mühsam an.
Zuständigkeitskonflikte zwischen Gerichten
Streiten sich Krankenhäuser und Krankenkassen dann ist für die Frage, ob die Sozial- oder aber die Verwaltungsgerichte zuständig sind, entscheidend, welches Gesetz die streitentscheidende Norm beinhaltet. Fragen zur Krankenhausfinanzierung werden vor den Verwaltungsgerichten entschieden, Abrechnungsfragen vor den Sozialgerichten. Dieser Rechtswegspaltung widmet sich die Dagmar Felix, Professorin an der Universität Hamburg, kritisch. Nach einer ausführlichen Darstellung der Problematik einschließlich der in der Praxis auftretenden Verwerfungen, zeigt sie auf, dass die Aufspaltung des Rechtswegs keineswegs aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist. Sie plädiert mit überzeugenden Argumenten für eine einheitliche Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten.
Dynamische Verweisungen im Medizinrecht
Mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von sogenannten dynamischen Verweisungen als Bestandteil der modernen Gesetzgebungstechnik beschäftigt sich Lisa Klostermann. Sie beginnt mit einer Gegenüberstellung der statischen und der dynamischen Verweisungen. Am Beispiel von Paragraf 15 Absatz 4 der ärztlichen Berufsordnung in Rheinland-Pfalz, der auf die Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes verweist und Paragraf 4 Absatz 26 AMG der auf das Europäische Arzneibuch verweist, stellt sie die sich aus der Verfassung ergebenden Anforderungen bezüglich der Bestimmtheit einer Norm, der Beachtung des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips und des Publikationsgrundsatzes dar.
Telemedizin im Kollektivsystem
Aus der Perspektive einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV), erörtert die Geschäftsführerin der KV Nordrhein, Nina Hammes, aktuelle versorgungsrelevante Probleme der Digitalisierung. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit neu auf den Markt drängenden rein digitalen Anbietern ärztlicher Leistungen, plädiert sie für eine Integration der digitalen Versorgung in das bestehende Kollektivsystem.
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