Artikel Gesundheitssystem

G+G Wissenschaft: Von falschen Voraussetzungen und fehlender Erinnerung

21.01.2026 Ines Körver 3 Min. Lesedauer

2026 fehlen der gesetzlichen Krankenversicherung zehn Milliarden Euro. Das prognostizierte unlängst ein Krankenkassenchef. Schon seit Monaten diskutieren Fachleute, ob und wie man die Patienten bei der Kostendämpfung mehr einbindet. Wären mehr Eigenbeteiligung und Karenztage sinnvolle Maßnahmen? Die G+G Wissenschaft klärt auf.

Ein grüner Hundert Euro Schein ist hinter Schatten zu erkennen.
Die Regierung steht vor der Herausforderung, die gesetzlichen Krankenkassen finanziell nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen.

Fragt man die Google-Software Gemini, wo die Regierung die Hebel ansetzen kann, wenn die Ausgaben der Krankenkassen ihre Einnahmen übersteigen, so rattert die KI eine ganze Reihe Maßnahmen herunter. Auf Platz 1 nennt sie direkte Finanzhilfen. Der Staat könne über den Gesundheitsfonds zusätzliche Mittel bereitstellen. Auf Platz 2 kommen höhere Beitragssätze. Auf Platz 3 folgen Ausgabensenkungen durch Effizienzsteigerung, Budgetierung, Steuerung und die Vermeidung von Fehlanreizen. Platz 4 belegt das Verbreitern der Einkommensgrundlagen durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder die Einführung einer einkommensunabhängigen Grundprämie für alle Versicherten. 

Bemerkenswert daran ist, dass Maßnahmen zur Ausgabensenkung erst den dritten Platz belegen. Warum bemerkenswert? Nun, Maßnahmen, die mittels mehr Steuerung den Ausgabenanstieg bremsen sollen, werden seit gut einem Jahr wieder stärker in Fachkreisen diskutiert. Um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern und die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung im Zaum zu halten, fordern nicht nur Lobbyisten wie der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, sondern auch einige Wissenschaftler eine modifizierte Neuauflage der Praxisgebühr: eine Kontaktpauschale, die bei jedem Arztbesuch fällig werden soll.

Einführung einer Praxisgebühr 2.0?

Zur Erinnerung: In der Zeit der Praxisgebühr, also 2004 bis 2012, mussten Patientinnen und Patienten beim jeweils ersten Praxisbesuch des Quartals zehn Euro zahlen, was viele Menschen dazu veranlasste, sich genau zu überlegen, wann sie welchen Mediziner aufsuchten. Schließlich konnte man sich nach der Entrichtung der Gebühr ohne Mehrkosten beliebig viele Überweisungen zu anderen Ärzten ausstellen lassen – letztere mussten im entsprechenden Quartal nur eben Zeit für einen haben. Kam man bei ihnen erst im nächsten Quartal dran, so brauchte man neue Überweisungen, was die Zahlung einer Praxispauschale für eben dieses nächste Quartal voraussetzte. So mancher schaute damals in der Hausarztpraxis nur vorbei, um sich nach Ausstellung besagter Gebühr mit Überweisungen einzudecken, nicht aber um den Hausarzt selbst zu sehen. Bei der Abschaffung der Praxisgebühr erklärte der damalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Heute ist ein guter Tag für die Patienten in Deutschland.“ Mit der Entscheidung der Koalition werde eines der größten Ärgernisse für die Patienten in Deutschland aus dem Weg geräumt.

Sollten wir eine (modifizierte) Praxisgebühr 2.0 einführen? „Bloß nicht!“, meint der Gesundheitsökonom Martin Siegel von der Universität Greifswald. Seine Begründung: Die Forderung nach einer Kontaktpauschale fußt auf höchst problematischen Annahmen, die es zu hinterfragen gilt, nämlich, dass Patienten tatsächlich überversorgt werden, dass sie ihren Versorgungsbedarf richtig einschätzen könnten und dass Ärzte allein anhand medizinischer Indikatoren entscheiden, was sie mit dem Patienten machen. „Doch, unbedingt!“, sagen hingegen die Wirtschaftswissenschaftler Stefan Fetzer, Oliver Gapp und Christian Hagist. Sie meinen, eine Kontaktpauschale könne helfen, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung im Zaum zu halten. Sie würde zudem die Versicherten motivieren, ärztliche Leistungen ressourcenschonend in Anspruch zu nehmen. Außerdem könnten Zuzahlungen den Wettbewerb im Gesundheitswesen befördern. Die Argumente beider Lager und die dafür ins Feld geführte Evidenz können Sie in der neuen G+G Wissenschaft im Detail nachlesen. 

Illustration (farblich gehalten in lila): Aus der Vogelperspektive sind 5 Menschen in einem Raum zu sehen. Sie stehen um einen Sockel herum, auf dem ein Tablett mit der Aufschrift "Zusatznutzen" steht und in dessen Mitte liegt eine goldene Pille. Die Person links im Bild hat ein Preisschild in seiner Hand, auf dem ein Eurozeichen abgebildet ist. Von oben kommt ein Lichtkegel, der die Pille und das Tablett besonders hervorhebt.
Medikamente werden immer teurer und belasten die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Kostentreiber sind vor allem neue Medikamente, die nicht an feste Preisvorgaben gebunden sind. Welche Hürden die Arzneimittelbepreisung überwinden muss und welche konkreten Vorschläge es gibt, zeigt unsere neue G+G Story.
16.01.20262 Min

Möglichkeit gradueller Krankschreibungen überprüfen

Eine weitere Ausgabendämpfungs-Idee, die zunehmend ventiliert wird, sind Änderungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bringt uns etwa die Einführung einer Karenzzeit weiter? Sollte vielleicht der Arbeitgeber am ersten Tag einer Krankschreibung den Lohn nicht zahlen? Wenn man eine solche Maßnahme einführte, hätte das unter Umständen Effekte, die wir nicht wollen können, meint Nicolas Ziebarth, Volks- und Betriebswirtschaftler aus Mannheim. Zu diesen Effekten zählt er den „ansteckenden Präsentismus“ – also sich infektiös krank zur Arbeit zu schleppen und dabei noch diverse andere Menschen anzustecken – oder die Furcht, bei einem Rückfall wieder neue Karenzzeiten in Kauf nehmen zu müssen, weswegen man sich sicherheitshalber lieber länger krankschreiben lässt, als man es sonst getan hätte. Ziebarth hält deshalb graduelle Krankschreibungen, also AU-Bescheinigungen, die das Maß der verbleibenden Arbeitsfähigkeit (etwa 25, 50 oder 75 Prozent) mitberücksichtigen, für schlauer. Mehr lesen Sie in der G+G Wissenschaft.

Im Zusammenhang mit Fehlzeiten und Karenztagen hört man immer wieder, Deutschland sei im Vergleich zu anderen Staaten besonders großzügig, da könne man den Leuten ruhig mal ein paar Abstriche zumuten. Aber wie steht es denn wirklich um die Regelungen im internationalen Vergleich und deren nachgewiesene Effekte? Beziehungsweise: Haben wir überhaupt eine hinreichend identische Datengrundlage, um solche Vergleiche sinnvoll anstellen zu können? „Nur bedingt“, argumentieren Susanne Hildebrandt und Thuy Nguyen vom IGES Institut. Die beiden raten, erst einmal andere Optionen zu prüfen, bevor man an der Lohnfortzahlung herumschraubt. Für ein wohlüberlegtes Handeln spricht auch Evidenz aus der deutschen Vergangenheit: Die Einführung einer verminderten Lohnfortzahlung im Jahr 1996 trug maßgeblich zur Abwahl der christlich-liberalen Bunderegierung bei. Damals hatte die Absenkung der Lohnfortzahlung lediglich 20 Prozent betragen – allerdings für bis zu sechs Wochen und nicht nur für einen Tag, wie es aktuell im Zusammenhang mit Karenzzeiten gefordert wird.

G+G-Wissenschaft 1/2026

Eigenverantwortung und Steuerung

Foto: Titel der GGW 1_26

GGW_1_26

Titel der GGW 1_26

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