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Ausgaben für Krankengeld erreichen Rekordniveau

11.03.2026 Irja Most 6 Min. Lesedauer

Für Arbeitnehmende endet in der Regel nach sechs Wochen Erkrankung die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dann erhalten sie Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Die Ausgaben steigen stetig an und haben ein Rekordniveau erreicht. Warum das so ist.

Frau von hinten hält sich schmerzhaft den Nacken und unteren Rücken; daneben ein gelbes Symbol mit Schutzschild, Hand und Eurozeichen sowie ein steigendes Diagramm – Darstellung von Krankengeld bzw. finanzieller Absicherung bei Krankheit.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlten 2025 rund 21,63 Milliarden Euro Krankengeld – gut ein Drittel mehr als fünf Jahre zuvor.

Der Bezug von Krankgengeld ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen und erreichte im Jahr 2025 mit 21,63 Milliarden Euro erneut ein Rekordniveau, zeigen die jüngsten Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums. Gemessen an den Ausgaben insgesamt der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 352 Milliarden Euro 2025 (336,37 Milliarden Euro Leistungsausgaben), stellen die Aufwendungen für das Krankengeld den viertgrößten Posten dar. Am höchsten waren die Kosten für Krankenhausbehandlungen mit 111,43 Milliarden Euro, gefolgt von Arzneimitteln mit 58,49 Milliarden Euro sowie ärztlicher Behandlung mit 53,95 Milliarden Euro.

Foto: Grafik: Die Ausgaben für Krankengeld steigen von 15,96 Milliarden Euro (2020) auf 21,63 Milliarden Euro (2025), insgesamt ein Plus von 35,5 %.

Gehaltsentwicklung spielt eine große Rolle

Die Gründe für den Anstieg liegen vor allem in der Entwicklung von Löhnen und Gehältern. „Höhere Gehälter führen bis zur Bemessungsgrenze automatisch zu höheren Krankengeldzahlbeträgen pro Tag“, erklärt Reinhard Schwanke, Experte im AOK-Bundesverband. Die Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich liegt, bestimmt den gesetzlichen Höchstbetrag von 135,63 Euro pro Kalendertag brutto. Während des Krankengeldbezuges sind in der Regel aus der Leistung Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. Grundsätzlich erhalten Anspruchsberechtigte 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Einkommens (einschließlich Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) und maximal 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Bei monatlich schwankenden Einkommen gilt der Durchschnitt der letzten drei Monatseinkommen.

Weiter maßgeblich für den Anstieg seien „die Gesamt-Leistungstage, also die Krankengeldzahltage. Und die ergeben sich durch die Anzahl der Fälle und die jeweilige Dauer des Falls“, so Schwanke. Heißt, neben der Höhe des Krankengeldes als Leistung der GKV, die ab dem 43. Kalendertag greift, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers nach sechs Wochen endet, spielt die Bezugsdauer eine Rolle. Grundsätzlich liegt hier das Maximum bei 78 Wochen aufgrund derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren. Bei Hinzutritt einer Erkrankung während der Arbeitsunfähigkeit verlängert sich der Anspruch nicht.

Tägliche Krankengeld-Kosten steigen, Fallzahlen kaum

Derzeit sind für den Anstieg der Krankengeld-Ausgaben laut Schwanke die Lohnsteigerungen ursächlicher als die Zunahme der Krankengeld-Tage. Während die Krankengeld-Kosten pro Tag zuletzt angestiegen sind, variierte die Anzahl der Tage hingegen. So erhöhten sich die Krankengeld-Kosten pro Tag 2024 um 4,9 Prozent und die Anzahl der Tage um 4,1 Prozent. 2025 veränderte sich das Verhältnis. Da lag die Kostensteigerung pro Tag bei 5,1 Prozent und die Krankengeld-Tage erhöhten sich lediglich um 0,7 Prozent. Die abgeschlossenen Krankengeld-Fälle pro 100 krankengeldberechtigte Mitglieder hat sich 2023 um 0,3 Prozent erhöht und 2024 um 1,7 Prozent. Daneben sei im Laufe der vergangenen Jahre zu verzeichnen, dass die Anzahl der Tage je Fall gestiegen ist. Diese betrug zuletzt im Schnitt bei 111 Tagen. Das liege vor allem an der Zunahme psychischer Erkrankungen, die zu längeren Erkrankungen führten, so der AOK-Experte. 

Als weiteren Faktor für den Anstieg der GKV-Ausgaben nennt Schwanke den demografischen Wandel. Fast ein Viertel der Erwerbstätigen in Deutschland ist zwischen 55 und 64 Jahre alt, ergab Anfang Februar eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes. Ebenso spiele der Arbeitsmarkt eine Rolle. „Mit höheren Beschäftigungsquoten, mit mehr Versicherten haben wir auch substanziell mehr Fälle von Arbeitsunfähigkeit und Langzeiterkrankungen“, so der AOK-Experte. Hier sei zu beobachten, dass die Fälle der Arbeitsunfähigkeit tendenziell länger liefen und damit auch die Dauer der Krankengeldzahlungen. „Dadurch haben wir höhere Ausgabenentwicklungen zu verzeichnen.“

Erste und zentrale Leistung bei Gründung der GKV

Generell sei das Krankengeld „eine sehr wichtige Leistung“, betont Schwanke. Das Krankengeld war bei der Gründung der GKV im Jahr 1883 die erste und zentrale Leistung, damit kranke Arbeiter nicht direkt in die Mittelosigkeit fielen. Die Regelung trat am 1. Dezember 1883 in Kraft und war Teil des ersten Sozialversicherungssystems weltweit, das auf Solidarität basierte. Die Leistung soll Versicherte in die Lage versetzen, trotz Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausbehandlung oder bestimmter stationärer medizinischer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Geregelt ist dies im Sozialgesetzbuch V in den Paragrafen 44 bis 47.

Ausnahmen vom Krankengeld-Bezug

Beim Krankengeld finden sich Ausnahmen und Sonderfälle. So haben erkrankte Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen nach einer neuen Anstellung sofortigen Anspruch auf Krankengeld, da in der Zeit noch kein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung besteht. Arbeitslosengeld-Empfänger (ALG I) erhalten Krankengeld in der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Für bestimmte Versicherte wie etwa Studierende und Praktikanten ist der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Freiwillig versicherte Selbstständige können wählen, ob sie vom gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Kalenderwoche Gebrauch machen. Verzichten sie auf diesen Anspruch, gilt für sie der ermäßigte Beitragssatz. Um ihr Krankheitsrisiko abzusichern, können sie auch einen entsprechenden Wahltarif ihrer gesetzlichen Kasse oder eine Zusatzversicherung abschließen.

Eltern können Kinderkrankengeld beantragen

Eltern erkrankter oder pflegebedürftiger Kinder können Kinderkrankengeld beantragen, wenn es keine anderweitige Betreuung für das Kind gibt und sie deshalb nicht arbeiten gehen können. Das gilt für ein Alter bis zwölf Jahre, es sei denn, das Kind ist behindert und auf Hilfe angewiesen. Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2026 pro Kind 15 Arbeitstage (Alleinerziehende 30 Tage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern beträgt der Höchstanspruch pro Elternteil 35 Arbeitstage (70 Tage für Alleinerziehende). 2024 nahmen etwa 716.000 Versicherte der AOK das Kinderkrankengeld in Anspruch.

Aussteuerung nach Ende des Anspruchs

Nach Ende des Krankengeldanspruchs erfolgt in der Regel die sogenannte Aussteuerung. Es sei denn, aus einer weiteren Erkrankung ergibt sich ein neuer Anspruch. Aussteuerung bezeichnet im Bereich der Sozialversicherungen allgemein den Übergang von einem höheren in ein niedrigeres Unterstützungssystem. Im Bereich der Krankenversicherung bezeichnet Aussteuerung das Auslaufen der Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse. 

Im Fall der Aussteuerung „muss zunächst geklärt werden, inwieweit man dem Arbeitsmarkt trotz einer Erkrankung noch zur Verfügung steht“, erklärt AOK-Experte Schwanke. In der Regel sei dann die Arbeitsagentur der Ansprechpartner und es werde geprüft, inwieweit der Versicherte noch leichte Tätigkeiten ausüben könne und ob ein Anspruch auf ALG I bestehe. Die Arbeitsagentur sorgt außerdem durch die Nahtlosigkeitsregelung (Paragraf 145 SGB III) mit dem Überbrückungsgeld für einen Übergang. Möglich ist im Anschluss eine Grundsicherung oder eine Erwerbsminderungsrente. Die Zahlung des letzten Nettogehaltes in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent gemäß ALG I erfolgt bis zur Entscheidung der Rentenversicherung – oder bis der Anspruch auf ALG I endet. Während des Bezugs bleibt der Krankenversicherungsschutz bestehen. 

Deutschland steht auf den ersten Blick im Vergleich zu anderen Ländern gut da. Die Regelungen seien für die Phase des Krankengeldbezuges im internationalen Vergleich „sehr großzügig“, resümieren die Autorinnen einer Analyse zu Fehlzeiten und Karenztagen in der Januar-Ausgabe der G+G Wissenschaft. Doch da es in jedem Land individuelle Rahmenbedingungen gibt, ist ein direkter Vergleich demnach nur sehr bedingt möglich.

Mitwirkende des Beitrags

Irja Most

Autorin

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