Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
Der neue Referentenentwurf ist inhaltlich nahezu deckungsgleich mit dem Kabinettsentwurf, den noch die rot-grüne Minderheitsregierung im Dezember 2024 nach dem Aus der Ampelkoalition verabschiedet hatte.
Beratungsfolge
- Referentenentwurf: 23. Juni 2025
- Verbändeanhörung: bis zum 1. Juli 2025
- Kabinettsentwurf: August 2025
- 1. Durchgang Bundesrat: N.N.
- 1. Lesung Bundestag: N.N.
- Anhörung im Bundestag: N.N.
- 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
- 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
- Inkrafttreten: 1. Januar 2026
Pflegekompetenzgesetz (PKG)
Um langfristig die Pflegestrukturen in Deutschland zu sichern, will auch die schwarz-rote Bundesregierung die Befugnisse für Pflegefachpersonen ausbauen und so den Beruf attraktiver machen. Die Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… soll zu einem eigenständigen Heilberuf ausgebaut werden. Pflegekräfte sollen künftig „eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und insbesondere – abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation – bestimmte, bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen können“, heißt es im Referentenentwurf. Das PKG setzt hier auf das Pflegestudiumsstärkungsgesetz auf, das die akademische Pflegeausbildung seit 2025 auf eine neue Grundlage stellt. Von den neuen Regelungen sollen auch jene profitieren, die ihre Kenntnisse im Rahmen beruflicher Fort- und Weiterbildungen erworben haben.
Das Bundesgesundheitsministerium erhofft sich dadurch auch Entlastung in der ärztlichen Versorgung. Die Übernahme weiterer Aufgaben in der Versorgung durch Pflegefachpersonen bewirke „zahlreiche Verfahrensvereinfachungen, weil beispielsweise für Pflegefachpersonen kein erneuter Arztkontakt erforderlich ist". Flankiert werden die Neuregelungen durch weitere „Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung des geltenden Rechts“: etwa „Verfahrensoptimierungen für die Vergütungsverhandlungen“ oder einfachere „Vorgaben für digitale Pflegeanwendungen und die eng damit verknüpften ergänzenden Unterstützungsleistungen“.
Kommunen sollen stärker in den Auf- und Ausbau der Pflege-Infrastruktur eingebunden werden. Sie erhalten laut der Vorlage „neue verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… von Pflegeeinrichtungen“, müssen aber die Empfehlungen der Landes- und der regionalen Pflegeausschüsse vor Abschluss eines Versorgungsvertrages beachten. Die Pflegekassen sollen „die Entwicklung der regionalen pflegerischen Versorgungssituation regelmäßig evaluieren und die an der Versorgung Beteiligten über ihre Erkenntnisse informieren“. Zudem soll die Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen künftig in sektorenübergreifenden Verträgen geregelt werden können. „Diese Mischformen“ seien nicht immer eindeutig der ambulanten oder stationären Pflege zuzuordnen und erschwerten „den Pflegekassen die Entscheidung, welche Leistungen den Pflegebedürftigen zustehen“. Schließlich soll die Pflegeberatung Bei der Pflegeberatung handelt es sich um eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine… in Zukunft „einheitlich, gemeinsam und kassenartenübergreifend“ organisiert werden.
Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement sollen gefördert werden, um vor allem pflegende An- und Zugehörige zu entlasten. Dazu zählt insbesondere die Förderung regionaler Netzwerken, damit Menschen so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung versorgt werden können.
Geplant ist darüber hinaus, die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene zu stärken. Deren Kernaufgabe soll „die Erarbeitung einer Empfehlung zu einer systematischen und umfassenden Beschreibung der Aufgaben von Pflegefachpersonen, einschließlich erweiterter heilkundlicher Aufgaben sein“. Welche Organisationen künftig als „maßgebliche Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene“ gelten, wird in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung der Länder festgelegt. Zur Begleitung des Prozesses sowie zur schnelleren Umsetzung und Erweiterung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen soll diese maßgeblichen Organisationen eine Geschäftsstelle einsetzen.
Laut Referentenentwurf entlasten die Maßnahmen die soziale Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… (SPV) nach etwa fünf Jahren um rund 318 Millionen Euro jährlich.