Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Das bisherige Pflegekompetenzgesetz (PKG) hat inzwischen das Bundeskabinett passiert, aber aufgrund einiger fachfremder Zusätze, die nichts mit der ursprünglichen Zielsetzung des PKG zu tun haben, auch einen neuen Namen.
Beratungsfolge
- Referentenentwurf: 23. Juni 2025
- Verbändeanhörung: bis zum 1. Juli 2025
- Kabinettsentwurf: 6. August 2025
- 1. Lesung Bundestag: 11. September 2025
- 1. Durchgang Bundesrat: 26. September 2025
- Anhörung im Bundestag: N.N.
- 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
- 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
- Inkrafttreten: 1. Januar 2026
bisher: Pflegekompetenzgesetz (PKG)
Kernanliegen des Gesetzes bleibt auch nach dem Kabinettsbeschluss, der langfristige Umbau der Pflegestrukturen in Deutschland und der Ausbau der Befugnisse des Pflegefachpersonals, um das Berufsbild Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… attraktiver zu machen. Die Pflege soll zu einem eigenständigen Heilberuf ausgebaut werden. Pflegekräfte sollen künftig „eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und insbesondere – abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation – bestimmte, bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen können“, heißt es auch im Kabinettsentwurf. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege setzt hier auf das Pflegestudiumsstärkungsgesetz auf, das die akademische Pflegeausbildung seit 2025 auf eine neue Grundlage stellt. Von den neuen Regelungen sollen auch jene profitieren, die ihre Kenntnisse im Rahmen beruflicher Fort- und Weiterbildungen erworben haben.
Das Bundesgesundheitsministerium erhofft sich dadurch auch Entlastung in der ärztlichen Versorgung. Die Übernahme weiterer Aufgaben in der Versorgung durch Pflegefachpersonen bewirke „zahlreiche Verfahrensvereinfachungen, weil beispielsweise für Pflegefachpersonen kein erneuter Arztkontakt erforderlich ist". Flankiert werden die Neuregelungen durch weitere „Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung des geltenden Rechts“: etwa „Verfahrensoptimierungen für die Vergütungsverhandlungen“ oder einfachere „Vorgaben für digitale Pflegeanwendungen und die eng damit verknüpften ergänzenden Unterstützungsleistungen“.
Kommunen sollen stärker in den Auf- und Ausbau der Pflege-Infrastruktur eingebunden werden. Sie erhalten laut der Vorlage „neue verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… von Pflegeeinrichtungen“, müssen aber die Empfehlungen der Landes- und der regionalen Pflegeausschüsse vor Abschluss eines Versorgungsvertrages beachten. Die Pflegekassen sollen „die Entwicklung der regionalen pflegerischen Versorgungssituation regelmäßig evaluieren und die an der Versorgung Beteiligten über ihre Erkenntnisse informieren“. Zudem soll die Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen künftig in sektorenübergreifenden Verträgen geregelt werden können. „Diese Mischformen“ seien nicht immer eindeutig der ambulanten oder stationären Pflege zuzuordnen und erschwerten „den Pflegekassen die Entscheidung, welche Leistungen den Pflegebedürftigen zustehen“. Schließlich soll die Pflegeberatung Bei der Pflegeberatung handelt es sich um eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine… in Zukunft „einheitlich, gemeinsam und kassenartenübergreifend“ organisiert werden.
Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement sollen gefördert werden, um vor allem pflegende An- und Zugehörige zu entlasten. Dazu zählt insbesondere die Förderung regionaler Netzwerke, damit Menschen so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung versorgt werden können.
Stellungnahmen
Geplant ist darüber hinaus, die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene zu stärken. Deren Kernaufgabe soll „die Erarbeitung einer Empfehlung zu einer systematischen und umfassenden Beschreibung der Aufgaben von Pflegefachpersonen, einschließlich erweiterter heilkundlicher Aufgaben sein“. Welche Organisationen künftig als „maßgebliche Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene“ gelten, wird in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung der Länder festgelegt. Zur Begleitung des Prozesses sowie zur schnelleren Umsetzung und Erweiterung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen soll diese maßgeblichen Organisationen eine Geschäftsstelle einsetzen.
Laut Gesetzentwurf entlasten die Maßnahmen die soziale Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… (SPV) „mittelfristig um rund 328 Millionen Euro jährlich".
Darüber hinaus sieht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zusätzliche „Regelungsbedarfe“ im Fünften Sozialgesetzbuch Das Sozialgesetzbuch (SGB) fasst die wichtigsten Sozialgesetze zusammen und soll „zur Verwirklichung… (SGB V).
Eine Änderung in Paragraf 81 SGB V soll „sicherstellen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) über eine hinreichende Gestaltungshoheit verfügen, ihren vertragsärztlichen Notdienst Der ärztliche Notdienst wird durch einen Bereitschaftsdienst gewährleistet, um die ambulante… inhaltlich so auszugestalten, dass die Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit erfüllt sind“. Zum Hintergrund: Ärztinnen und Ärzte, die im Notfalldienst aushelfen, aber nicht wie ein Vertragsarzt dazu verpflichtet sind, sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) unter Umständen sozialversicherungspflichtig. Die KVen befürchten deshalb, dass sich künftig nicht mehr genug solcher Poolärzte am vertragsärztlichen Notdienst beteiligen.
Wegen der Entbudgetierung der hausärztlichen Honorare sollen die Finanzierungsvorgaben für den Strukturfonds zur Sicherung der ambulanten Versorgung angepasst werden. Die Bundesregierung will den KVen künftig freistellen, „welche Honorare aus vertragsärztlicher Tätigkeit sie zur Finanzierung ihres jeweiligen Anteils heranziehen“.
Die Neuregelungen betreffen auch die Digitalisierung. So formuliert der Entwurf Ausnahmen vom Füllen der elektronischen Patientenakte Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können Patientinnen und Patienten sowie die an ihrer… (ePA) „aus erheblichen therapeutischen Gründen“, zum Schutz der Rechte Dritter sowie bei „gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohles eines Kindes“. Der Heilberufs- beziehungsweise Berufsausweis als weiteres Zugriffserfordernis fürs E-Rezept Mit dem am 20. Oktober 2020 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in… soll gestrichen werden. Das bringe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in fünf Jahren eine Ersparnis von rund 18 Millionen Euro.
Die Prüffrist zur sogenannten Manipulationsbremse im Risikostrukturausgleich Der Risikostrukturausgleich (RSA) wurde mit dem Gesundheitsstrukturgesetz zum 1. Januar 1994 in die… (RSA) zwischen den Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… soll begrenzt werden. Prüfungen bei einer Häufung bestimmter Krankheitsbilder, die zu höheren Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds wurde durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.… führen, müssen demnach künftig nach15 Jahren abgeschlossen sein. Seit 2020 muss das Bundesamt für Soziale Sicherung Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist eine selbstständige Bundesbehörde, die dem… (BAS) entsprechenden Auffälligkeiten für jedes Jahr rückwirkend bis 2013 nachgehen.