Gesetz laufend

Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung

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Schon zu Ampelzeiten hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen Entwurf für ein Medizinregistergesetz vorgelegt. Amtsnachfolgerin Nina Warken (CDU) hat jetzt einen neuen Versuch gestartet, die Nutzung von Daten aus medizinischen Registern zu erleichtern.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 27. Oktober 2025
  • Verbändeanhörung: N.N.
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: N.N.
  • 1. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • 1. Lesung Bundestag: N.N.
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
  • 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • Inkrafttreten: am Tag nach der Verkündung

Medizinregistergesetz

Ziel des geplanten Gesetzes ist, die Datengrundlage für Forschung, Krankheitsbehandlung und Patientensicherheit zu verbessern. „Medizinregister liefern hochwertige strukturierte Daten zu Behandlungen und Krankheitsverläufen in der realen Versorgung. Ihre Potentiale zur Unterstützung einer qualitätsgesicherten Versorgung, der Krankheitsbekämpfung oder versorgungsnahen Forschung werden derzeit allerdings nicht ausreichend ausgeschöpft“, heißt es im Referentenentwurf. Die Erleichterungen bei der Datenverarbeitung sollten an einen freiwilligen Qualifizierungsprozess geknüpft werden, bei dem Datenschutz Der Datenschutz ist in der Sozialversicherung von besonderer Bedeutung, da ihre Träger auf eine… und Datensicherheit überprüft werden. „Insbesondere die Verknüpfung personenbezogener Daten aus mehreren Medizinregistern beziehungsweise weiteren Datenquellen ist von essentieller Bedeutung für die Beantwortung vieler Forschungs- und Qualitätssicherungsfragen“, argumentiert das Bundesgesundheitsministerium.

Vorgesehen sind im Einzelnen die Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister (ZMR) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige… sowie die Einführung eines Medizinregisterverzeichnisses. Das ZMR soll künftig auch das Qualifizierungsverfahren durchführen. Das Verfahren stützt sich auf grundlegende Qualitätsanforderungen, die ein Medizinregister erfüllen muss, das bereits auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik arbeitet. Das Gesetz soll alle notwendigen Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung legen und die Kooperation von Medizinregistern untereinander regeln.

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