Sektorenunabhängige Versorgung voranbringen
Konsequente Strukturbereinigung fortführen
Die ursprünglichen Qualitätsziele der Krankenhausreform dürfen bei der Umsetzung im Land nicht verwässert werden. Für eine qualitativ hochwertige und zugleich effiziente Versorgung müssen Behandlungsroutinen und medizinische Standards in der Krankenhausplanung Vorrang haben. Eine Konzentration an spezialisierten Krankenhausstandorten ist essenziell für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie den Behandlungserfolg bei komplexen Eingriffen. Von Ausnahmen in Bezug auf Qualität sollte nur Gebrauch gemacht werden, wenn dies für eine bedarfsgerechte Versorgung unumgänglich ist. Die Transformation der Krankenhauslandschaft muss durch strukturelle Bündelung erfolgen – vor allem auch im Hinblick auf den Mangel an spezialisiertem Personal.
„Für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Grundversorgung müssen digitale und sektorale Hürden abgebaut werden.“
alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates, Arbeitnehmerseite
Gute Versorgung auch in ländlichen Regionen
Eine gute Erreichbarkeit der Versorgungsangebote auch in ländlichen Regionen bedingt nicht zwingend eine Vielzahl an Krankenhäusern, sondern kluge Zugangskonzepte und eine bedarfsorientierte wohnortnahe Basisversorgung. Daher muss die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen nach Leistungsgruppen entsprechend der bundesweiten Vorgaben der Krankenhausreform konsequent und mit Qualität als messbarem Planungsinstrument begriffen und angewendet werden. Das Land sollte sich auf Bundesebene für die Umsetzung der Notfallversorgung einsetzen, um durch eine effiziente Steuerung von Not- und Akutfällen die stark überlasteten Notaufnahmen in den Kliniken zu entlasten.
Investitionen in eine effiziente Transformation
Die Mittel aus dem Transformationsfonds müssen dringend in eine moderne Krankenhausinfrastruktur investiert werden. Dazu zählen auch Investitionen in die notwendige Digitalisierung der Krankenhauslandschaft; allerdings sollten hier nur in zukunftsfähige Standorte investiert werden und die Vorhaben gut mit der Krankenhausplanung des Landes abgestimmt werden. Dies gilt auch für Mittel aus dem Sondervermögen, die das Land für Investitionen in die Krankenhauslandschaft nutzen kann. Das Land muss darüber hinaus auch seinen regelhaften Investitionsverpflichtungen zum Erhalt der in der Zukunft weiterhin relevanten Standorte nachkommen. Denn auch wenn Baden-Württemberg verglichen mit anderen Bundesländern vergleichsweise viel Investitionsfördermittel bereitstellt, so kann und darf es nicht sein, dass Krankenhäuser die Mittel, die sie von den Krankenkassen für die Finanzierung der Betriebskosten erhalten, für Investitionen einsetzen müssen.
Rettungsdienst: Digitale Lösungen für eine funktionierende Versorgung
Mit Blick auf die rettungsdienstliche Versorgung im Land fordern wir eine zukunftsfähige und effiziente Leitstellenstruktur. Die bestehenden Strukturen sind überholt, unflexibel und kostenintensiv. Es braucht jetzt Mut zu technischem Fortschritt und zu einer konsequenten Modernisierung. Ziel muss eine flexible, ausfallsichere und zugleich wirtschaftliche Leitstellenorganisation sein, die moderne digitale Technologien nutzt, Synergien schafft und eine effiziente Notfallrettung im gesamten Land sicherstellt.
„Für eine zukunftsfähige Primärversorgung müssen Allgemein- und Kindermedizin sowie multiprofessionelle Zusammenarbeit gestärkt werden.“
Vorstandsvorsitzender
Digitale und sektorale Hürden abbauen
Mit dem Projekt MEDI:CUS wurde eine cloudbasierte Medizindaten-Infrastruktur geschaffen, welche die Vernetzung vorantreibt und die bislang stark siloartig organisierten IT-Strukturen im Gesundheitswesen flexibilisiert und integriert. Die Plattform vernetzt derzeit Universitätskliniken und Krankenhäuser und ermöglicht einen sicheren Austausch von Gesundheitsinformationen. Perspektivisch soll auch der ambulante Bereich eingebunden werden – die AOK Baden-Württemberg begrüßt dieses richtungweisende Projekt und fordert die zügige Bereitstellung für die ambulante Versorgung.
Rechtsgrundlage für sektorenunabhängige Versorgung schaffen
Nicht nur im Digitalen müssen Hürden abgebaut werden. Die Sektorengrenzen der Sozialgesetzgebung sollten ebenfalls abgebaut werden. So fordern wir das Land auf, sich verstärkt für eine sektorenunabhängige Versorgung einzusetzen. Um die Gesundheitsversorgung zukunftsfähig zu gestalten, braucht es eine neue Rechtsgrundlage für eine sektorenunabhängige Versorgung. Nur so können die bestehenden Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung überwunden und Ressourcen effizient genutzt werden. Eine gezielte Steuerung der Versorgung sowie die Delegation geeigneter Aufgaben an qualifiziertes Fachpersonal tragen entscheidend dazu bei, Abläufe zu optimieren und die Qualität der Patientenversorgung zu sichern. Sogenannte Primärversorgungszentren (PVZ) könnten unter anderem hausärztliche und medizinisch-pflegerische Leistungen übernehmen und darüber hinaus eine koordinierende Funktion etwa in einem lokalen Gesundheitszentrum oder anderen regionalen Strukturen ausüben.
Primärversorgung sichern: Nachwuchs fördern und Beruf attraktiver gestalten
In den kommenden fünf Jahren wird rund ein Drittel der Hausärztinnen und -ärzte in den Ruhestand gehen. Bereits in den letzten Jahren sind mehr Hausärztinnen und -ärzte ausgeschieden, als sich neue niedergelassen haben. Die Folge: Perspektivisch zeichnet sich Mangel an Hausärztinnen und -ärzten ab – besonders in ländlichen Regionen. Zwar hat die Landesregierung den dringenden Handlungsbedarf erkannt und geht mit der Schaffung von neuen Medizinstudienplätzen und der Landarztquote in die richtige Richtung. Doch langfristig hilft nur ein Gesamtpaket mit verschiedenen Ansätzen und Maßnahmen, um die Versorgung in der Fläche sicherzustellen.
Die Allgemeinmedizin und Kindermedizin müssen im Studium und in der ärztlichen Weiterbildung deutlich gestärkt werden. Gleichzeitig ist das Landarztprogramm konsequent auszubauen, um mehr junge Medizinerinnen und Mediziner für eine Tätigkeit in ländlichen Regionen zu gewinnen. Bereits im Medizinstudium können erste Weichen für die Stärkung der haus- und kinderärztlichen Versorgung gestellt werden: eine höhere Bedeutung der allgemein- und kinderärztlichen Ausbildung im Studienverlauf sowie Förderprogramme und Stipendien können dazu beitragen, das Interesse von Studentinnen und Studenten zu wecken und Motivation für diese Fachgebiete zu schaffen.
Um junge Ärztinnen und Ärzte für die hausärztliche Versorgung zu gewinnen, müssen die Strukturen an ihre Lebensrealitäten angepasst werden. Dazu gehören flexible Arbeitsmodelle im Angestelltenverhältnis sowie kooperative Praxisformen mit mehreren Kolleginnen und Kollegen. Diese Modelle reduzieren das persönliche Risiko, erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – zentrale Faktoren, um die Attraktivität des Arztberufes langfristig zu sichern.
Moderne Primärversorgung durch Delegation und Stärkung der Gesundheitsberufe
Auch die Delegation an andere akademisierte und nicht-akademisierte Gesundheitsberufe und eine verstärkte Kooperation können Hausärztinnen und -ärzte entlasten. Beispiel hierfür sind Physician Assistants (PA) oder die Versorgungsassistentinnen und -assistenten in der Hausarztpraxis (VERAH), die Ärztinnen und Ärzte bei wichtigen Aufgaben wie zum Beispiel Hausbesuchen entlasten. Die AOK Baden-Württemberg leistet hier mit ihrem wissenschaftlich evaluierten Konzept der selektivvertraglichen Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) seit vielen Jahren erfolgreiche Pionierarbeit. In der HZV in Kombination mit dem FacharztProgramm findet eine erfolgreiche Steuerung der Patientinnen und Patienten durch koordinierte Behandlungspfade statt und die Zusammenarbeit akademischer und nicht ärztlicher Heilberufe wird explizit gefördert. Auch in den hausärztlichen Primärversorgungszentren (HÄPPI) arbeiten unterschiedliche Gesundheitsberufe erfolgreich zusammen und stellen eine ganzheitliche und bedarfsgerechte Versorgung sicher.
Um die hausärztliche Versorgung in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu gestalten, fordern wir das Land auf, durch gezielte Maßnahmen – wie finanzielle Förderprogramme sowie Informations- und Marketingkampagnen – die Bekanntheit und Attraktivität des Berufsbildes Physician Assistant und weiterer akademisierter und nicht-akademisierter Gesundheitsberufe zu steigern und damit die Rekrutierung von qualifiziertem nicht-ärztlichem Gesundheitspersonal aktiv zu unterstützen. Wir fordern die Landesregierung zudem auf, sich auf Bundesebene für eine koordinierte Primärversorgung nach baden-württembergischem Vorbild einzusetzen und auf diesem Wege auch das volle Potential einer interdisziplinären und gemeinsamen Arbeit der Gesundheitsberufe durch Kompetenzerweiterung auszuschöpfen. Es braucht u.a. bundesrechtliche Anpassungen, die die eigenständige Durchführung von Aufgaben nicht-ärztlichen Personals im Rahmen einer Delegation in einer Teampraxis ermöglichen und mehr Rechtssicherheit bei Haftungsfragen garantieren.