Mehr als eine Akte

Das neue Digitalgesetz soll die Primärversorgung technisch flankieren, die Patientenakte zum Versorgungsanker machen und die Datennutzung erleichtern.

Wie kommen Patientinnen und Patienten künftig schneller in die richtige Versorgung? Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will das Bundesgesundheitsministerium einen digitalen Versorgungseinstieg, eine deutlich aufgewertete elektronische Patientenakte (ePA) und erweiterte Spielräume für die Nutzung von Gesundheitsdaten etablieren. 

Der Referentenentwurf, der im April veröffentlicht wurde, sieht für Versicherte digitale Wege innerhalb der ambulanten Versorgung vor und legt damit wichtige Grundsteine für das geplante Primärversorgungssystem. Relevante Instrumente sind die elektronische Überweisung sowie ein bundeseinheitliches Ersteinschätzungsverfahren, welches Krankenkassen in der ePA bereitstellen müssen. Die standardisierte Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sorgt für eine koordinierte Weiterleitung, beispielsweise mittels digitaler Terminbuchung.

„Die ePA muss weg von der Ablage hin zur regelmäßigen Nutzung.“

Michael Noll

Leiter Digital Hub bei der AOK Baden‑Württemberg

Die ePA selbst rückt stärker ins Zentrum der Versorgung. Sie soll nicht nur Befunde und Arztbriefe enthalten, sondern auchE-Überweisungen, Ergebnisse der Ersteinschätzung, digitale Impfdaten und weitere digitale Services der Krankenkassen. „Die ePA darf keine bloße Ablage sein, sondern muss zum aktiven Versorgungsbegleiter werden. Das neue Gesetz geht hier in die richtige Richtung“, sagt Michael Noll, Leiter Digital Hub bei der AOK Baden-Württemberg. Mehr Gestaltungsspielraum erhalten die Krankenkassen zudem bei der Nutzung von Gesundheitsdaten. Mit erweiterten Möglichkeiten zur Risikoerkennung und neuen Reallaboren sollen sie innovative, datengestützte Versorgungsmodelle rechtssicher testen dürfen. „Bisher bleiben viele Potenziale in Prävention und Steuerung ungenutzt. Dass wir vorhandene Daten nun gezielter einsetzen können, ist überfällig“, so Noll. 

Darüber hinaus soll das Gesetz Grundlagen für den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten innerhalb der EU schaffen. Darüber sollen künftig auch Ärzte im EU-Ausland auf relevante Gesundheitsdaten zugreifen können, beispielsweise bei einer Akutbehandlung im Spanienurlaub. Inwieweit das GeDIG den Versorgungsalltag tatsächlich verändert, werden Ressortabstimmung, Anhörungen und das Parlament in den kommenden Monaten zeigen.