Ideale Ernährung erproben
Die AOK Baden-Württemberg hat sieben Qualitätsverträge mit Krankenhäusern abgeschlossen, um Mangelernährung zu bekämpfen und wichtige Erkenntnisse für die Versorgung zu gewinnen.
Etwa jeder vierte bis fünfte Krankenhauspatient ist von Mangelernährung betroffen. Bleibt das Defizit unentdeckt, drohen Komplikationen und die Prognose der Betroffenen verschlechtert sich.
Die AOK Baden-Württemberg legt einen großen Wert auf hochwertige Versorgungsstrukturen und hat deshalb 2025 Qualitätsverträge mit sieben Krankenhäusern unterschiedlicher Größe geschlossen. Ziel ist, den Ernährungsstatus von Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verbessern. Es geht um die Frage: Können durch den Aufbau von Versorgungsstrukturen, die die Diagnose, Behandlung und Prävention von Mangelernährung für Versicherte der AOK Baden-Württemberg garantieren, negative Folgeentwicklungen von Mangelernährung vermieden werden?
„Mangelernährung wird gerade mit Blick auf den demografischen Wandel zu einem wichtigen Thema. Wir brauchen gute Konzepte, um die Versicherten optimal zu versorgen“, sagt AOK-Expertin Stefanie Bekurs. Die AOK-Verträge beinhalten ein systematisches Screening in den kooperierenden Kliniken. Ein Ernährungsteam stellt nach einem ausführlichen Assessment individuelle Therapien mit Ernährungsplan und -beratung zusammen. Während des stationären Aufenthaltes kümmert sich ein Team aus Ernährungsmedizinern und -fachleuten um die Betroffenen. Sie informieren vor der Entlassung, wie die Therapie zuhause fortgesetzt wird.
Die Vereinbarungen werden vor allem auf Stationen wirksam, in denen Patientinnen und Patienten mit höherer Wahrscheinlichkeit für Mangelernährung behandelt werden: Gastroenterologie, Onkologie, Geriatrie und Intensivmedizin. Die Verträge laufen bis 2028 und sind darauf ausgerichtet, wertvolle Erkenntnisse zu gewinnen. Danach erfolgt eine Auswertung durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und es wird entschieden, ob die Ansätze in die Regelversorgung aufgenommen werden.
Die Tücken der Mangelernährung
Mangelernährung entsteht durch unzureichende oder gestörte Aufnahme von Energie und Nährstoffen. Studien zeigen: Eine individuelle Ernährungstherapie kann Heilungsverläufe unterstützen und die Sterblichkeit erheblich senken. Die baden-württembergischen Kliniken sind zu zwölf Prozent mit Ernährungsteams ausgestattet, die eine Mangelernährung sicher erkennen und behandeln können. Bundesweit liegt der Durchschnitt unter zehn Prozent. Beide Quoten sind im internationalen Vergleich noch zu niedrig, um alle Patientinnen und Patienten bestens ernährungstherapeutisch zu versorgen. Ein Grund dafür: Der Operationen- und Prozedurenschlüssel für ernährungsmedizinische Komplexbehandlungen (OPS-Kode 8-98j) ist bis heute nicht vergütungsrelevant.
Standpunkt: Finanzierung fehlt
Nicht alle mangelernährten Patientinnen und Patienten sind erkennbar untergewichtig. Daher ist das Screening auf Mangelernährung wichtig. Wird diese nicht behandelt, wirkt sie sich gerade bei kranken und geschwächten Menschen negativ auf den Behandlungserfolg aus. Die ernährungstherapeutischen Extras des Qualitätsvertrags Mangelernährung können Leben retten. Sie sollen erprobt werden, wo Patientinnen und Patienten es besonders nötig haben: Es war richtig, mit den Screenings zuerst in den Fachbereichen Geriatrie, Onkologie und Gastroenterologie zu ermitteln, wie viele Personen jeweils betroffen sind. Nur so können wir untersuchen und nachweisen, welche ernährungstherapeutische Versorgung den Behandlungserfolg verbessert.
Studien belegen, dass Mortalität und Morbidität signifikant durch eine Therapie, die von Ernährungsmedizinern und -fachleuten gesteuert wird, gesenkt werden kann. Alle Krankenhauspatientinnen und -patienten sollten daher Zugang zu Screening und Ernährungstherapie haben. Um die Quote der Ernährungsteams zu steigern, sollte dringend eine ausreichende Finanzierung sichergestellt werden. Darüber hinaus ist die Ernährungsmedizin stärker in der Ausbildung zu verankern.