Honorarreform eingeläutet

Das Ende der Budgetierung im hausärztlichen Bereich ist absehbar. Nach Streiks und einem Gipfel mit Ärztevertretern präsentierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein Maßnahmenpaket.

Es war bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und Grünen vorgesehen, jetzt hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach konkrete Ankündigungen gemacht: Die Budgetierung im hausärztlichen Bereich soll fallen. Und nicht nur das. Lauterbach plant nach eigenen Angaben eine große Honorarreform. „Diese wird verändern, wie in den Praxen vorgegangen wird“, so der Minister. Eingeführt werden sollen eine hausärztliche Vorhaltepauschale, eine jahresbezogene hausärztliche Versorgungspauschale für die Behandlung von Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen sowie die Vergütung einer qualifizierten Hitzeberatung vulnerabler Gruppen. Zudem ist eine Bagatellgrenze bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen von ärztlich verordneten Leistungen vorgesehen. Lauterbach schätzte die Kosten der Entbudgetierung auf einen dreistelligen Millionenbetrag.

Die Kosten der Vorhalte- und der Versorgungspauschalen seien noch nicht zu beziffern, so der Minister. Teil des Pakets sollen auch Maßnahmen zur Entbürokratisierung, zur Digitalisierung und zur sektorenübergreifenden Versorgung sein. Lauterbach machte seine Ankündigungen im Januar. Vorausgegangen waren Streiks der Ärzte und ein Gipfel von Minister und Vertretern diverser Medizinerorganisationen.

Standpunkt: Entbudgetierung ja – aber bitte richtig!

Jürgen Graf, Unternehmensbereichsleiter Versorgungsgestaltung der AOK Baden-Württemberg

Hausärztinnen und -ärzte sollen nun auch in der Regelversorgung adäquatere Rahmenbedingungen bekommen. Die Entbudgetierung sowie der Fokus auf Chroniker und Vorhaltestrukturen und nicht zuletzt die Hitzeberatung muten an wie ein Copy-and-paste der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) der AOK Baden-Württemberg. Aber auch hier gilt: Gut gedacht ist noch lange nicht gut gemacht und so bleibt insbesondere abzuwarten, wie die Jahrespauschale für Chroniker und die sogenannten Vorhaltepauschalen umgesetzt werden sollen. Fest steht indessen schon, dass das in dem Arbeitsentwurf vorgesehene Bereinigungsverfahren zur Entbudgetierung das absolute Gegenteil einer Entbürokratisierung darstellt. Selbst Experten durchdringen diesen Regelungswust nur noch mühsam.

Dabei ginge es viel einfacher, indem alle typischen hausärztlichen Leistungen einmalig aus der budgetierten Gesamtvergütung ausgegliedert und fortan mit festen Preisen nach der Gebührenordnung abgerechnet und bezahlt werden. Ohne Änderungen an dieser Stelle würde die Politik den Einstieg in ein transparentes und für alle einfach nachvollziehbares ärztliches Vergütungssystem leider verpassen und an ihren eigenen Ansprüchen und Appellen scheitern.

Paket mit vier Hauptpunkten

Das Maßnahmenpaket vom Bundesgesundheitsminister umfasst vier Hauptpunkte:
1. Eine Reform der hausärztlichen Honorierung,
2. Entbürokratisierung,
3. Digitalisierung und
4. sektorenübergreifende Versorgung.
Beim zweiten Punkt geht es unter anderem um diverse Details bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie um die Abschaffung des zweistufigen Antragsverfahrens in der Kurzzeittherapie sowie um vereinfachte Vorgaben bei Konsiliarberichten. Beim dritten Punkt ist beispielsweise von einer „Modernisierung der Landschaft von Praxisverwaltungssystemen“, flexibleren Videosprechstundenzeiten und Homeoffice für Ärzte die Rede. Im vierten Punkt nennt das Maßnahmenpaket die Einführung von Hybrid-DRGs zum 1. Januar 2024 sowie eine stärkere Zusammenarbeit durch die Einführung sogenannter Level-1i-Krankenhäuser.