Reimann zur Pflegegesetzgebung: Bürokratisierung und Mehraufwand statt Entbürokratisierung für die Kassen

Zur Befassung des Bundestages in erster Lesung mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… sowie mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes Dr. Carola Reimann wie folgt:
„Beide Gesetzvorhaben enthalten sinnvolle Maßnahmen, um die professionelle Pflege zu stärken und dem Fachkräfteengpass entgegenzuwirken. Das ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels essentiell. Die geplante Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen sowie die Einführung einer bundesweit geregelten und anschlussfähigen Pflegeassistenz-Ausbildung sind richtige Schritte. Gerade für die geplante Reform zur Primärversorgung Unter Primärversorgung wird die gesundheitliche Grundversorgung und Beratung verstanden, in der auch… braucht es die Kompetenzen von Pflegefachpersonen.
„Das Ziel einer spürbaren Entbürokratisierung ist richtig. Einige der vorgesehenen Regelungen bringen allerdings keinen erkennbaren Effizienzgewinn.
“
Das Ziel einer spürbaren Entbürokratisierung in der Pflege ist richtig und wichtig – gerade auch angesichts der angespannten Personalsituation. Umso bedeutsamer ist es, dass alle beteiligten Akteure in den Blick genommen werden, einschließlich der Pflegekassen.
Einige der vorgesehenen Regelungen im Gesetz – etwa die geplante Ausweitung der Berichtspflichten an den GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… und das Bundesgesundheitsministerium – bringen aus Sicht der Pflegekassen allerdings keinen erkennbaren Effizienzgewinn, sondern zusätzlichen Koordinierungsaufwand. Künftig sollen Pflegekassen jede Fristüberschreitung nach § 18c SGB XI zusätzlich begründen, selbst dann, wenn die Leistung längst abgeschlossen ist. Das führt zu nachträglicher Prüfung, interner Rückverfolgung und neuer Dokumentation – ohne erkennbaren Nutzen für die Versicherten.
Ebenso würde die geplante Einrichtung eines Beratungsgremiums auf Bundesebene, dessen Ergebnisse zu Vereinheitlichungen bei der Beantragung von Leistungen führen sollen, neue bürokratische Strukturen auf Seiten der Pflegekassen schaffen. Hier sollte man besser auf bereits etablierte Gremien und Formate zurückgreifen.
Erfreulich hingegen ist, dass die Regelungen zur Bereitstellung von Versorgungsdaten der Kranken- und Pflegekassen zur Unterstützung der Pflegestrukturplanung Eingang in den Entwurf gefunden haben. Diese Daten ermöglichen eine bedarfsgerechtere Planung für eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Menschen vor Ort. Auch die Stärkung der Rolle der Kommunen begrüßen wir in diesem Zusammenhang.“