EU-Ticker Februar 2026
Ethanol in Desinfektionsmitteln bleibt vorerst zugelassen, und das Europaparlament fordert ein festes Budget zur Krebsbekämpfung. Weitere Themen: das europäische Vergaberecht auf dem Prüfstand, Klagen gegen die EU-Abwasserrichtlinie und neue Regeln beim Arbeitsschutz.
Ethanol im Desinfektionsmitteln bleibt vorerst zugelassen
Aufatmen im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… : Der Ausschuss für Biozid-Produkte der EU-Chemikalienagentur (ECHA) hat sich am 23. Februar für eine weitere Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… von Ethanol in Hygiene-, Desinfektions- und Reinigungsmitteln ausgesprochen. Die Entscheidung dürfte nicht zuletzt auf die massiven Warnungen von Krankenhäusern, Berufsverbänden, Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… , Medizinprodukte Medizinprodukte sind Apparate, Instrumente, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder… -Herstellern und Pharmabranche zurückzuführen sein. Sie hatten für den Fall eines Ethanol-Verbotes vor Engpässen bei Desinfektionsmitteln und damit beim Infektionsschutz gewarnt. Auch die Weltgesundheitsorganisation Die WHO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die als Koordinationsbehörde der… WHO hält Ethanol mangels Alternativen für unverzichtbar.
Die ECHA mit Sitz in Finnlands Hauptstadt Helsinki überprüft derzeit alle vor 2013 in der EU auf den Markt gekommenen Biozide. Es geht darum, ob sie Krebs verursachen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden könnten. Der zuständige Fachausschuss (BPC) empfahl jetzt vorerst die Neuzulassung von Ethanol in vier Bereichen: in Produkten für die menschliche Hygiene und Desinfektionsmitteln, für Algizide, die nicht für den direkten Kontakt mit Menschen oder Tieren bestimmt sind, sowie in Produkten für den Einsatz in der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie.
„Die BPC-Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, um ein De-facto-Verbot von Biozidprodukten auf Ethanol-Basis zu verhindern. Das ist eine gute Nachricht für die Gesundheitsversorgung und Sicherheit von Patientinnen und Patienten“, begrüßte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Medizintechnik, Marc-Pierre Möll, die Entscheidung. Erleichtert zeigt sich auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie.
Das ECHA-Votum entspannt vorerst die Situation, ist aber nur eine Empfehlung. „Nun liegt es an der Europäischen Kommission zu entscheiden, wie sie mit dieser Stellungnahme weiter verfährt“, erläutert Stephanie Kohl von der Europavertretung der Deutschen Sozialversicherungen (DSV). „Üblicherweise nutzt die Kommission die Stellungnahme des BPC als Grundlage für den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Genehmigung oder Ablehnung eines Stoffes oder zur Zulassung eines Produkts.“ Über den Entwurf stimme der Biozidprodukte-Ausschuss dann erneut ab. In dem Gremium sind alle EU-Länder vertreten. Für Deutschland nehmen in der Regel Fachleute der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Umweltbundesamtes an den Sitzungen teil.
Die aktuelle Entscheidung des ECHA-Ausschusses enthält noch keine Aussage dazu, ob Ethylalkohol generell als krebserregend oder reproduktionstoxisch einzustufen ist. Nach Angaben der DSV-Expertin könnte die Frage der CMR-Einstufung von Ethanol im Zusammenhang mit der Überarbeitung der EU-Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe (CLP-Verordnung) erneut eine Rolle spielen. Die EU-Staaten hatten im November 2025 das Inkrafttreten der CLP-Revision auf den 1. Januar 2028 verschoben und eine Vereinfachung der Bestimmungen beschlossen. Bei der Aktualisierung geht es um das Einführen neuer Gefahrenklassen, darunter hormonschädliche Stoffe (endokrine Disruptoren). Nach DSV-Angaben bereitet Griechenland derzeit ein entsprechendes Dossier für die ECHA vor.
Käme es am Ende wider Erwarten und trotz aller Kritik zu einem EU-Verbot ethanolhaltiger Desinfektionsmittel, könnte Deutschland sich dem nicht entziehen. „Bei der Zulassung handelt es sich um eine Durchführungsverordnung der Kommission, die unmittelbar gilt“, sagte Kohl. Die Bundesrepublik könne lediglich im zuständigen Ausschuss dagegen stimmen.
Europaparlament fordert festes Budget zur Krebsbekämpfung
Für den europäischen Plan zur Krebsbekämpfung ist aus Sicht des Europaparlaments ein eigenes Budget im nächsten langfristigen EU-Haushalt (2028 bis 2034) notwendig. Mit großer Mehrheit forderte das Parlament Mitte Februar die EU-Kommission und die Mitgliedsländer auf, bei der Finanzierung, Koordinierung und vollständigen Umsetzung der Krebsbekämpfung nicht nachzulassen.
Gesundheit und onkologische Versorgung müssten als „soziale Investitionsziele“ anerkannt werden, heißt es in der Entschließung. Darin fordern die Abgeordneten zudem einen „fairen, zeitnahen und bezahlbaren Zugang zu onkologischen Arzneimitteln und innovativen Therapien in der gesamten EU“ sowie leichteren grenzübergreifenden Zugang zu Krebszentren und zur Beteiligung an klinischen Studien, insbesondere bei seltenen und komplexen Krebsarten.
Zudem erinnerte das Parlament die Kommission an ihre Zusage, das „Recht auf Vergessen“ zu stärken, um Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor Diskriminierung zu schützen. Das betreffe insbesondere Finanzdienstleistungen und Versicherungen. In diesem Bereich gebe es wenig Fortschritt. Der Gesundheitsausschuss des Parlaments (Sant) erstellt derzeit einen Bericht zur Bewertung der EU-Maßnahmen im Bereich Krebsbekämpfung.
Den Krebsplan hatte die EU-Kommission vor fünf Jahren ins Leben gerufen, maßgeblich initiiert von der damaligen EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides, die selbst von einer Brustkrebserkrankung betroffen war. Bislang wurden laut Kommission mehr als 2,7 Milliarden Euro für eine bessere europaweite Prävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… , Früherkennung Im Rahmen der Prävention dienen Maßnahmen der Früherkennung dazu, Krankheiten bereits im Frühstadium… , Behandlung und Versorgung sowie zur Verbesserung der Lebensqualität der Krebspatientinnen und -patienten ausgegeben. Zum fünften Jahrestag stellte die Kommission jetzt eine Neufassung des „Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung“ vor. Die von rund 60 Expertinnen und Experten über vier Jahre erstellte fünfte Auflage beinhaltet wissenschaftlich untermauerte Präventionsempfehlungen. Sie betreffen nicht nur individuelles Verhalten, Umweltfaktoren und medizinische Behandlungen, sondern erstmals auch Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungsträger.
Der Kodex ergänze den Ende 2025 vorgestellten Plan der Kommission für mehr Gesundheit von Herz und Kreislauf („Safe Hearts Plan“) betonte Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi. So ließen sich schätzungsweise 80 Prozent der vorzeitigen Herzinfarkte und Schlaganfälle sowie 40 Prozent der Krebserkrankungen vermeiden, wenn bei den im Kodex genannten Risikofaktoren angesetzt werde. Aus Sicht des Europaparlamentes ist der „Safe Hearts Plan“ allerdings noch nicht ausgereift. Der Gesundheitsausschuss forderte Anfang Februar Nachbesserungen.
Nach Daten der Kommission erkrankten 2024 rund 2,7 Millionen Menschen in der EU neu an Krebs und 1,3 Millionen Menschen starben daran. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erwartet weiter steigende Erkrankungszahlen in Europa. Laut Weltgesundheitsorganisation WHO gehen weltweit 37 Prozent aller Krebserkrankungen auf beeinflussbare Risikofaktoren zurück, darunter auf Platz eins Tabakkonsum (15 Prozent).
Vergaberecht steht auf dem Prüfstand
Zu bürokratisch, zu komplex, unflexibel, wenig effizient: Das europäische Vergaberecht Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… steht in der Kritik. Eine Evaluation der EU-Vergaberichtlinien 2024/2025 ergab, dass die Vorgaben den Wettbewerb hemmen. Die EU-Kommission will deshalb im zweiten Halbjahr Vorschläge für eine Reform des Vergaberechtes vorlegen. Das Europaparlament fordert Bürokratieabbau, mehr Digitalisierung sowie eine Aufwertung der Aspekte Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… , Nachhaltigkeit und Mittelstandsförderung gegenüber einer vor allem am Preis orientierten Auftragsvergabe. Zudem müsse das Vergaberecht mit Blick auf Versorgungssicherheit und Resilienz der EU stärker strategisch ausgerichtet werden.
Das Vergaberecht ist auch für die deutschen Sozialversicherungen von erheblicher Bedeutung. Öffentliche Auftraggeber haben nach Daten des Statistischen Bundesamtes zuletzt (2023) Aufträge im Volumen von 123,5 Milliarden Euro vergeben. Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherung Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften… sind daran signifikant beteiligt. Sie müssen Dienstleistungen und Lieferungen, darunter zum Beispiel Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… und andere Medizinprodukte, europaweit ausschreiben, wenn das Auftragsvolumen einen Schwellenwert von 216.000 Euro überschreitet.
Die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherungen (DSV) begrüßt die Reform in einem Mitte Februar veröffentlichten Positionspapier. Die derzeit sehr detaillierten Regelungen führen aus Sicht der DSV „zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und erschweren eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche und zügige Beschaffung“. Bedarfsgerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und Schnelligkeit der öffentlichen Beschaffung würden dadurch nachhaltig beeinträchtig.
Zugleich dämpft die DSV aber zu hohe Erwartungen an die strategische Bedeutung des EU-Vergaberechtes. Vorrangig müsse es um einfachere Vorgaben, mehr Flexibilität und Effizienz gehen, sagte DSV-Direktorin Ilka Wölfle dem AOK-Magazin G+G. Um die Autonomie der EU zu stärken oder soziale und ökologische Ziele zu verfolgen, dürfe man sich nicht allein auf das Vergaberecht verlassen Für strukturelle Weichenstellungen seien industriepolitische Instrumente geeigneter.
Bei einer Reform müsse es „ausdrücklich auch um die Interessen der öffentlichen Hand an einer effizienten, adäquaten und versorgungssichernden Bedarfsdeckung“ gehen“, mahnte Wölfle. Die DSV schlägt deshalb vor, „den Prozess der öffentlichen Auftragsvergabe grundsätzlich und weitgehend zu deregulieren“. Kritisch bewertet die Europavertretung den „hohen Primärrechtsschutz potenzieller Anbieter“: „Verfahrensbehindernde Rechtsschutzmöglichkeiten müssen auf schwerwiegende und evidente Verfahrensverstöße beschränkt werden.“ Zu den Forderungen gehören zudem höhere Schwellenwerte für die Ausschreibung öffentlicher Aufträge, weniger Dokumentationspflichten und eine einheitliche europäische Vergabeplattform.
Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… unterstützt die DSV-Positionen. „Bei den Arzneimittelrabattverträgen stellt die im Laufe der Zeit entstandene Vielfalt der zu fordernden Nachweise inzwischen eine ernste Zugangshürde für neue Marktteilnehmer dar“, erläutert Frank Wienands vom Unternehmensbereich Versorgungsgestaltung der AOK Baden-Württemberg. Mit Blick auf eine – auch von der AOK gewünschte – weitere Belebung des Wettbewerbs und Differenzierung von Anbieterstrukturen müsse der Bieteraufwand dringend verringert werden. „Warum etwa müssen wir von Unternehmen Nachweise zu Drittlandsubventionen einfordern, wenn mit diesen Informationen am Ende nichts geschieht? Wozu müssen unsere Bieter und alle ihre Subunternehmer Europäische Eigenerklärungen als Eignungsnachweis abgeben, wenn diese Erklärungen nichts über die Liefersicherheit von Arzneimitteln aussagen?“, fragt Wienands. „In einer globalisierten Welt ist die leichte Zugänglichkeit von Vergabeverfahren auch ein geografischer Wettbewerbsvorteil. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“
Sozialversicherungen warnen vor Abstrichen beim Arbeitsschutz
In der EU stehen die Zeichen auf Bürokratieabbau. Weniger und schlankere Vorgaben sollen vor allem die Wirtschaft entlasten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der 27 EU-Länder verbessern. Die EU-Kommission hat dazu erste Gesetzgebungsvorschläge (Omnibus) auf den Weg gebracht. In einer Stellungnahme begrüßt die Europavertretung der deutschen Sozialversicherungen (DSV) die Vorhaben zur Vereinfachung von EU-Regeln ausdrücklich, warnt aber vor Abstrichen beim Arbeitsschutz.
„Eine starke Wirtschaft braucht sichere Arbeit. Gute Arbeitsbedingungen sind kein reiner Kostenfaktor, sondern Investitionen. Sie tragen zur Produktivität bei, binden Fachkräfte, fördern Innovationsfähigkeit und stärken Standorte“, heißt es in einem am 19. Februar veröffentlichten Positionspapier. Darin unterstreicht die DSV den Wert betrieblicher Gesundheitsförderung ist ein fortlaufender Prozess mit dem Ziel, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über… : „Prävention wirkt und rechnet sich – jeder investierte Euro generiert im Durchschnitt 2,20 Euro volkswirtschaftlichen Nutzen.“
„Die europäischen Richtlinien Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) konkretisiert in Richtlinien mit Bindungswirkung für… setzen seit Jahrzehnten verbindliche Mindeststandards, definieren klare Verantwortlichkeiten und lassen zugleich genügend Flexibilität, um auf neue Risiken und Veränderungen in der Arbeitswelt zu reagieren“, betont die DSV. Auch auf nationaler Ebene und in den Betrieben gebe es ausreichend Umsetzungsspielraum. Vereinfachung und Modernisierung müssten daher „stets mit dem Ziel erfolgen, Schutzstandards zu sichern und ihre Wirkung zu erhöhen“.
Über das Thema „Arbeitsschutz im Spannungsfeld zwischen Vereinfachung und Verantwortung“ debattiert die DSV am 3. März in Brüssel mit Expertinnen und Experten der EU-Kommission sowie Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Berufsgenossenschaften. Als Keynote-Sprecher und Diskussionsteilnehmer ist auch der CDU-Europaabgeordnete und Bundesvorsitzende des Arbeitnehmerflügels der Union (CDA), Dennis Radtke, dabei.
EU-Gericht weist Klagen gegen Abwasserrichtlinie zurück
Im Streit um die Beteiligung an den Kosten für die Abwasserreinigung haben die Pharmaunternehmen eine juristische Niederlage erlitten. Das Gericht der EU, eine Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofes, wies die in drei Hauptverfahren zusammengefassten 16 Klagen der Pharma- und der Kosmetikindustrie gegen die Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig ab.
Die Anfang 2025 in Kraft getretene KARL-Neufassung verpflichtet auch die Hersteller von Arznei- und Kosmetikprodukten zur Beteiligung an den Kosten für eine zusätzliche vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen. Sie dient dem Ausfiltern von Mikroschadstoffen, darunter Arzneimittelrückstände und sogenannte Ewigkeitschemikalien (PFAS). Die Richtlinie muss bis zum 31. Juli 2027 von den EU-Staaten umgesetzt werden. Vorgesehen ist ein stufenweiser Ausbau der Kläranlagen bis 2045. Betroffen sind Anlagen, die das Abwasser von mehr als 10.000 Einwohnern reinigen.
Die Pharmaverbände halten die in der Richtlinie festgeschriebene erweiterte Herstellerverantwortung für rechtswidrig. Der Verband Pharma Deutschland beziffert die entsprechenden Kosten für die Branche auf rund eine Milliarde Euro und warnt vor negativen Folgen für Pharmainvestitionen in Europa. Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßten dagegen das Urteil und forderten die Industrie zu konstruktiver Zusammenarbeit auf.