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Stichwort: Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze

01.07.2026 AOK-Bundesverband 2 Min. Lesedauer

Für gutverdienende gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte wird es wohl künftig deutlich teurer. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze, so sieht es der Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) vor, sollen um je 3.600 Euro im Jahr steigen. Der bisher vorliegende Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) geht noch einen Schritt weiter. Sollte er am Ende Gesetz werden, fällt der Griff ins Portemonnaie der Versicherten noch tiefer aus.

Foto: Gestapelte und verstreute Geldmünzen

Beitragsbemessungsgrenze Für die Beitragsberechnung wird das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der jeweiligen… (BBG) und Versicherungspflichtgrenze (VPG) – oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Arbeitnehmer versicherungsfrei… – sind zwei zentrale Größen der Sozialversicherung Die Sozialversicherung in ihrer heutigen Form geht auf die "Kaiserliche Botschaft" von 1881 und die… . Sie bestimmen erstens, bis zu welchem Einkommen jemand verpflichtet ist, sich gesetzlich zu versichern (VPG), und wie viel dieses Einkommens für die Berechnung des Beitrags herangezogen wird (BBG). Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind grundsätzlich alle Arbeiter und Angestellten… und die soziale Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… gelten bisher die gleichen Grenzwerte. 2026 liegt die BBG für beide Versicherungszweige bei 69.750,00 Euro pro Jahr und die VPG bei 77.400,00 Euro pro Jahr. Beide Werte werden jährlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland per Rechtsverordnung angepasst.

Vom bisherigen Prinzip der jeweils gleichen Grenzen weicht der Referentenentwurf des PNOG nun ab. Er sieht vor, in der SPV die Beitragsbemessungsgrenze direkt auf den Wert der Versicherungspflichtgrenze zu heben. Somit stiege die Beitragsbemessungsgrenze in der SPV nicht nur um die im BStabG vorgesehenen 3.600 Euro aufs Jahr gerechnet, sondern noch einmal um 7.650 Euro.

Besonders problematisch sei, dass beide Gesetzentwürfe einseitig auf eine stärkere Belastung Beitragszahlenden hinausliefen, kritisiert der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverband, der Bund sich aber aus seiner finanziellen Verantwortung zugunsten der Haushaltssanierung verabschiede. Statt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige endlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzuerkennen und aus dem allgemeinen Steuertopf zu zahlen, sieht das PNOG in seiner jetzigen Fassung sogar deren Kürzung vor, und statt in der GKV die Kosten für Grundsicherungbeziehende ebenso aus Steuern zu finanzieren, kürzt der Finanzminister den Zuschuss zum Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds wurde durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.… um zwei Milliarden Euro.