Pflegenavigator der AOK informiert jetzt auch über Anbieter von häuslichen Beratungsbesuchen
Online-Portal verzeichnet knapp 19.000 Beratungs-Anbieter bundesweit
Der Pflegenavigator der AOK ist erweitert worden und informiert ab sofort auch über Anbieter von Beratungsbesuchen, die für Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld verpflichtend sind. Nach Eingabe der Postleitzahl im Online-Portal werden ambulante Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz in der Nähe angezeigt, die diese Besuche durchführen.
Die regelmäßigen Besuche sind im Sozialgesetzbuch Das Sozialgesetzbuch (SGB) fasst die wichtigsten Sozialgesetze zusammen und soll „zur Verwirklichung… XI für pflegebedürftige Menschen vorgeschrieben, die ohne Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zu Hause gepflegt werden und dafür Pflegegeld erhalten. In den Pflegegraden 2 und 3 müssen die Besuche halbjährlich erfolgen, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Mit der aktuellen Pflegegesetzgebung, die noch nicht in Kraft getreten ist, sollen die verpflichtenden Beratungsbesuchen ab 2026 auch für die Pflegegrade 4 und 5 auf den halbjährlichen Rhythmus umgestellt werden. Die Besuche finden in der Regel vor Ort in der häuslichen Umgebung statt, können aber nach dem ersten Besuch zuhause auch per Videokonferenz durchgeführt werden. Sie dienen dazu, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen oder pflegenden Bezugspersonen regelmäßig Hilfe und praktische Unterstützung mit der nötigen pflegefachlichen Kompetenz anzubieten. Dazu gehören beispielsweise Tipps zu Pflegehilfsmitteln, zur Mobilisation der Pflegebedürftigen, zu den Themen Ernährung und Hygiene sowie zu Entlastungsmöglichkeiten für die pflegenden Personen.
Anbieter der Beratungsbesuche können ambulante Pflegedienste, unabhängige Beratungsstellen, von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachpersonen oder von den Kommunen beauftragte Beraterinnen und Berater sein, die über die erforderlichen Kompetenzen im Bereich Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… verfügen. Die Datenbank des Pflegenavigators umfasst insgesamt fast 19.000 Personen und Institutionen bundesweit, die bei der entsprechenden Suche angezeigt werden. Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… und die anderen Pflegekassen rechnen die Kosten für die Beratung direkt mit dem Pflegedienst oder der anerkannten Beratungsstelle ab. Die Pflegebedürftigen müssen also weder in Vorauszahlungen leisten noch eine Rechnung bezahlen. Wer allerdings die Beratungen nicht in den vorgegebenen Intervallen wahrnimmt, riskiert eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.
Pflegenavigator verzeichnete im vergangenen Jahr über eine Million Besuche
Der Pflegenavigator der AOK verzeichnete allein im vergangenen Jahr 1,073 Mio. Besuche von Nutzerinnen und Nutzern. Der Navigator hilft nicht nur bei der Suche nach Beratungs-Anbietern, sondern bietet auch Informationen über geeignete Pflegedienste oder Pflegeheime in der Umgebung. Zudem verzeichnet er Einrichtungen für die Tages- und Nachtpflege und Anbieter von Kurzzeitpflege Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang… . Neben den Prüfergebnissen zur Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… von knapp 17.300 Pflegediensten und etwa 11.200 Pflegeheimen bundesweit ermöglicht er auch einen Vergleich der Kosten der einzelnen Einrichtungen. Ein exklusives Angebot der AOK ist die Kostenschätzungs-Funktion für Pflegedienste: Nutzerinnen und Nutzer können in der Pflegedienst-Suche nach Angabe ihres individuellen Pflegebedarfs ermitteln, welche Kosten ihnen beim jeweiligen Pflegedienst voraussichtlich entstehen werden.