Antrag auf Härtefall und Zuschuss zum Zahnersatz

Wer Zahnersatz benötigt, erhält einen Zuschuss der Krankenkasse. Diesen rechnet die Zahnarztpraxis direkt mit der AOK ab. Für Versicherte mit geringem Einkommen übernimmt die AOK hingegen im Rahmen der Härtefallregelung den maximalen Festzuschuss zur Regelversorgung. Dafür ist ein Antrag nötig. Alle Informationen zur Abrechnung Ihres Zahnersatzes und zum Antrag auf Härtefall finden Sie auf dieser Seite.

Härtefallantrag und Informationen zum Zuschuss: Ermitteln Sie Ihre AOK

Die Formulare und Anträge der AOK unterscheiden sich regional. Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein, damit wir Ihnen den passenden Antrag anzeigen können. Falls Sie außerhalb der Region Ihrer zuständigen AOK wohnen, wählen Sie bitte Ihre AOK unten aus der Liste.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme bei Zahnersatz

Ein Zahnarzt behandelt eine Patientin mit dem Bohrer. Ist der Zahn nicht mehr zu retten, benötigt sie Zahnersatz.

Zahnersatz: Kosten und Festzuschuss

Benötigen Sie Zahnersatz, beteiligt sich die AOK an den Kosten. Wie hoch der Zuschuss ist und wie Sie Ihren Eigenanteil minimieren können, lesen Sie hier.

Weitere Anträge zum Zahnersatz

Wenn Sie für eine andersartige Versorgung beim Zahnersatz eine „Direktabrechnung“ von der Zahnarztpraxis erhalten und sich den Festzuschuss erstatten lassen möchten, dann nutzen Sie die Seite Antrag zur Direktabrechnung von Zahnersatz.

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Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.

Aktualisiert: 12.12.2025

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