Fragebögen und Bescheinigungen
Fragebögen, Bescheinigungen und weitere Formulare der AOK Baden-Württemberg
Hier finden Sie Fragebögen, Bescheinigungen und weitere Formulare Ihrer AOK zu verschiedenen Anliegen rund um Ihre Versicherung.
Fragebögen mit Einmal-PIN-Verfahren
Auf der Seite Einmal-PIN-Verfahren finden Sie alle Fragebögen, die online ausgefüllt und mit einem Einmal-PIN an die AOK versendet werden. Dazu zählen unter anderem:
- Unfallfragebogen
- Einkommensfragebogen
- Versichertenklärung zum Krankengeldbezug
- Feststellbogen Familienversicherung
Weitere Fragebögen
- Einkommensfragebogen – Freiwillige Mitglieder
Wir möchten gerne für Sie als Pflegeperson Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Voraussetzungen dafür sind:
- Sie pflegen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2
- Die Pflege wird nicht erwerbsmäßig durchgeführt
- Sie pflegen mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig wenigstens zwei Tage die Woche im häuslichen Umfeld und
- Sie sind nicht nebenbei mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig
Dann gelten Sie im Sinne der Pflegeversicherung als "Pflegeperson".
Mit dieser Pflegetätigkeit erbringen Sie eine wertvolle Leistung, die große Anerkennung verdient! Dieses Engagement möchten wir gerne belohnen. Als Pflegeperson haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung, insbesondere der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Um dies beurteilen zu können, benötigen wir den ausgefüllten Fragebogen zurück.
Organisatorisches
- Vollmachten
Sie möchten eine Vollmacht erteilen, um sich in den Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung bei der AOK Baden-Württemberg und der bei ihr eingerichteten Pflegekasse vertreten zu lassen? Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Vollmacht sowie das passende Formular. - Widerspruch gegen Entscheidungen
Es besteht die Möglichkeit auch auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Entscheidungen der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg einzulegen. Weitere Informationen - Rückgabe eines Hilfsmittels
Sollte das Hilfsmittel nicht mehr benötigt werden, wählen Sie bitte die folgende Servicenummer: 07117 61 61 925 (Montag - Freitag: 8:00 - 18:00 Uhr). - Einwilligung zu Werbezwecken
- Datennutzung widerrufen
- Widerruf von Einwilligungen
Wohin mit den Fragebögen und Bescheinigungen
Auf vier verschiedenen Wegen können Sie uns Ihren Antrag weiterleiten:
- bequem und digital über den Button „Dokumente einreichen“ im Onlineportal „Meine AOK“ oder unsere App „Meine AOK“
- per Post an folgende Adresse:
AOK Baden-Württemberg, Posteingangsservice, 70147 Stuttgart - in den Briefkasten Ihrer AOK vor Ort
- oder per Kontaktformular mit Upload-Funktion
Formular oder Antrag nicht gefunden
Sie sind auf der Suche nach einem Formular oder einem bestimmten Antrag und konnten diesen nicht finden? Kontaktieren Sie Ihre AOK, um die notwendigen Unterlagen anzufordern.
Alles Wichtige online erledigen – mit „Meine AOK“
Erledigen Sie Krankenkassenangelegenheiten bequem digital: Im Online-Portal und in der App „Meine AOK“ stehen Ihnen zahlreiche Services der AOK rund um die Uhr zur Verfügung:
- Anträge, Bescheinigungen und Merkblätter digital abrufen und direkt ausfüllen.
- Einfacher Dokumentenupload: Formulare abfotografieren und digital an die AOK übermitteln.
- Den Bearbeitungsstand Ihre Anträge online verfolgen.
Jetzt die „Meine AOK“-App herunterladen oder unter meine.aok.de registrieren und loslegen.
Weitere Informationen zu Anträgen von Leistungen

Anträge und Formulare
Antrag auf Pflegeleistungen, Fahrkostenerstattung, Haushaltshilfe und viele weitere Leistungen: Alle Anträge der AOK finden Sie in unserer Übersicht.
Sie können keine Auswahl treffen oder benötigen weitere Informationen?
Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?