Fragebögen und Bescheinigungen

Sie benötigen ein spezielles Formular zur Aktualisierung Ihrer Daten oder eine Bescheinigung über Ihren Versicherungsstatus? Hier finden Sie verschiedene Dokumente rund um Ihre Versicherung bei der AOK.

Fragebögen, Bescheinigungen und weitere Formulare der AOK Baden-Württemberg

Hier finden Sie Fragebögen, Bescheinigungen und weitere Formulare Ihrer AOK zu verschiedenen Anliegen rund um Ihre Versicherung.

Fragebögen mit Einmal-PIN-Verfahren

Auf der Seite Einmal-PIN-Verfahren finden Sie alle Fragebögen, die online ausgefüllt und mit einem Einmal-PIN an die AOK versendet werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Unfallfragebogen
  • Einkommensfragebogen
  • Versichertenklärung zum Krankengeldbezug
  • Feststellbogen Familienversicherung

Weitere Fragebögen

  • Einkommensfragebogen – Freiwillige Mitglieder
  • Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

    Wir möchten gerne für Sie als Pflegeperson Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Voraussetzungen dafür sind:

    • Sie pflegen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2
    • Die Pflege wird nicht erwerbsmäßig durchgeführt
    • Sie pflegen mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig wenigstens zwei Tage die Woche im häuslichen Umfeld und
    • Sie sind nicht nebenbei mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig

    Dann gelten Sie im Sinne der Pflegeversicherung als "Pflegeperson".

    Mit dieser Pflegetätigkeit erbringen Sie eine wertvolle Leistung, die große Anerkennung verdient! Dieses Engagement möchten wir gerne belohnen. Als Pflegeperson haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung, insbesondere der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

    Um dies beurteilen zu können, benötigen wir den ausgefüllten Fragebogen zurück.

Organisatorisches

  • Vollmachten
    Sie möchten eine Vollmacht erteilen, um sich in den Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung bei der AOK Baden-Württemberg und der bei ihr eingerichteten Pflegekasse vertreten zu lassen? Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Vollmacht sowie das passende Formular.
  • Widerspruch gegen Entscheidungen
    Es besteht die Möglichkeit auch auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Entscheidungen der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg einzulegen. Weitere Informationen
  • Rückgabe eines Hilfsmittels
    Sollte das Hilfsmittel nicht mehr benötigt werden, wählen Sie bitte die folgende Servicenummer: 07117 61 61 925 (Montag - Freitag: 8:00 - 18:00 Uhr).
  • Einwilligung zu Werbezwecken
  • Datennutzung widerrufen
  • Widerruf von Einwilligungen

Wohin mit den Fragebögen und Bescheinigungen

Auf vier verschiedenen Wegen können Sie uns Ihren Antrag weiterleiten:

Formular oder Antrag nicht gefunden

Sie sind auf der Suche nach einem Formular oder einem bestimmten Antrag und konnten diesen nicht finden? Kontaktieren Sie Ihre AOK, um die notwendigen Unterlagen anzufordern.

Alles Wichtige online erledigen – mit „Meine AOK“

Erledigen Sie Krankenkassenangelegenheiten bequem digital: Im Online-Portal und in der App „Meine AOK“ stehen Ihnen zahlreiche Services der AOK rund um die Uhr zur Verfügung:

  • Anträge, Bescheinigungen und Merkblätter digital abrufen und direkt ausfüllen.
  • Einfacher Dokumentenupload: Formulare abfotografieren und digital an die AOK übermitteln.
  • Den Bearbeitungsstand Ihre Anträge online verfolgen.

Jetzt die „Meine AOK“-App herunterladen oder unter meine.aok.de registrieren und loslegen.

Weitere Informationen zu Anträgen von Leistungen

Eine Frau sitzt an einem Tisch mit mehreren Zetteln vor sich. In der Hand hält sie einen Stift. Die AOK stellt alle wichtigen Leistungsanträge und Formulare zusammen.

Anträge und Formulare

Antrag auf Pflegeleistungen, Fahrkostenerstattung, Haushaltshilfe und viele weitere Leistungen: Alle Anträge der AOK finden Sie in unserer Übersicht.

Sie können keine Auswahl treffen oder benötigen weitere Informationen?

Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.

Aktualisiert: 29.06.2026

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