Antrag auf Erstattung des Eigenanteils bei kieferorthopädischer Behandlung
Hat Ihr Kind die kieferorthopädische Behandlung erfolgreich abgeschlossen, können Sie sich Ihre geleisteten Eigenanteile erstatten lassen. Alle Informationen zum Antrag und den Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen, finden Sie hier.
Erstattung der Eigenanteile beantragen
Nach Ende der kieferorthopädischen Behandlung erstatten wir Ihnen die Eigenanteile, die Sie gezahlt haben. Folgende Unterlagen benötigen wir dafür von Ihnen:
- Abschlussbescheinigung der kieferorthopädischen Praxis
- Die letzten zwei Quartalsrechnungen – beziehungsweise, wenn Sie während der Behandlung zur AOK gewechselt sind, alle Quartalsrechnungen
Die Unterlagen reichen Sie mit Angabe der Versichertennummer des Kindes und Ihrer Bankverbindung
- per Post an AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, 92400 Amberg
- oder digital über „Meine AOK“
- oder vor Ort in Ihrer AOK-Geschäftsstelle bei uns ein.
Weitere Informationen zur kieferorthopädischen Behandlung
Kieferorthopädische Behandlung von Kindern
Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers lassen sich bei Kindern und Jugendlichen mit einer Zahnspange behandeln. Lesen Sie hier, welche Kosten die AOK übernimmt.
Sie können keine Auswahl treffen oder benötigen weitere Informationen?
Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.
Aktualisiert: 22.10.2025
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