Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht
Wann eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich ist
Sie können sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie bisher versicherungsfrei waren – also freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind – und nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung versicherungspflichtig werden. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich, zum Beispiel weil
- die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöht wird und Ihr Entgelt darunter liegt,
- Sie ein Studium beginnen,
- Sie während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit für maximal 32 Stunden in der Woche aufnehmen,
- Sie wegen Pflege eines Familienangehörigen Ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren,
- Sie Ihre Wochenarbeitszeit um die Hälfte oder mehr reduzieren und zuvor mindestens fünf Jahre versicherungsfrei waren,
- Sie nach Eltern-, Pflege- oder Familienpflegezeit eine Teilzeitbeschäftigung beginnen, zuvor mindestens fünf Jahre versicherungsfrei waren und das Arbeitseinkommen in Vollzeit über der Jahresarbeitsgrenze liegen würde,
- Sie Arbeitslosengeld beziehen, in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und einen privaten Versicherungsschutz haben, der dem Umfang nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entspricht,
- Sie eine Rente beantragt haben oder erhalten,
- Sie als Arzt im Praktikum tätig sind,
- Sie in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung tätig sind.
Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht stellen
Sie können die Befreiung der Versicherungspflicht ganz unkompliziert bei der AOK beantragen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der AOK unterstützen Sie dabei bestmöglich und informieren Sie über alle Unterlagen, die für die Beantragung notwendig sind. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Ihrer AOK auf oder vereinbaren Sie online einen Termin oder wenden Sie sich telefonisch an eine AOK in Ihrer Nähe.
Weitere Informationen zur Befreiung der Versicherungspflicht

Freiwillige Krankenversicherung
Auch wenn Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, können Sie weiterhin Mitglied der AOK bleiben.
Sie können keine Auswahl treffen oder benötigen weitere Informationen?
Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?