300 Euro Startkapital für neu gegründete Selbsthilfegruppen
Im Rahmen der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe (Pauschalförderung) gibt es in Rheinland-Pfalz gute Neuigkeiten für neu gegründete Selbsthilfegruppen.
Neue Förderung
Ab dem Jahr 2016 können neu gegründete Selbsthilfegruppen, die sich ehrenamtlich in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe engagieren, eine Förderung für die Gruppenneugründung beantragen. Die Förderung beträgt 300 Euro.
Anträge hierzu können von den Gruppen eigenständig oder in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Selbsthilfekontaktstelle bzw. dem zuständigen Landesverband gestellt werden. Das Antragsformular zur Gruppenneugründung kann zudem unter www.selbsthilfe.aok-rps.de oder www.selbsthilfe-rlp.de heruntergeladen werden.
Die Anträge können ganzjährig bei der AOK als Federführer der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz" eingereicht werden:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Referat Gesundheitsförderung
Virchowstr. 30
67304 Eisenberg
Ansprechpartnerin:
Gisela Stichler
Telefon 0261 3904-240
Fax 06351 403-710
E-Mail gisela.stichler@rps.aok.de
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt die Selbsthilfe auf Basis eines gemeinsamen Fonds, in den alle gesetzlichen Krankenkassen nach Versichertenanteilen einzahlen. Die Federführung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung übernimmt auch im Jahr 2016 wieder die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Übrigens
Neu herausgegeben wurde zudem die Broschüre „Erläuterungen in Leichter Sprache“ zur Förderung von Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz. Sie erläutert u. a. das Antragsverfahren in einfachen Worten, leicht verständlich und besonders gut lesbar. Diese Info-Broschüre finden Interessierte unter http://t1p.de/AOK-Selbsthilfe.