Kostenerstattung für im Ausland erbrachte Leistungen

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie hier nachlesen, welche Informationen wichtig sind. Bitte planen Sie etwa 5 Minuten ein.

Halten Sie für das Ausfüllen des Antrages folgende Informationen bereit.

Nicht alle Angaben treffen in jedem Fall zu.

  • Name, Anschrift und Versichertennummer der behandelten Person
  • Bankverbindung für die Erstattung
  • Rechnungen
  • Quittungen/Zahlungsbelege
  • ärztliche Verordnungen
  • sonstige Unterlagen (Arzt-, Krankenhausberichte etc.)

(erlaubte Dateiformate .jpg, .tiff, .pnd, .pdf)

Bitte beachten Sie vor Antragstellung noch folgende Informationen:

Eine Erstattung der Ihnen im Ausland entstandenen Kosten für medizinische Behandlung bei akuter Erkrankung kann dann erfolgen, wenn Sie sich privat im Ausland aufgehalten haben, der behandelnde Arzt die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) nicht angenommen hat und die Kosten von keiner privaten Krankenzusatzversicherung übernommen wurden.

Erstattungsfähig sind entstandene Kosten in: 

  • den Ländern der EU 
  • der Schweiz,
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen 
  • dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
  • Türkei
  • Bosnien-Herzegowina
  • Nordmazedonien
  • Serbien
  • Montenegro
  • Tunesien

Wichtig für die Berechnung ist, dass die behandelte Person, die Art der Behandlung und die Erkrankung eindeutig aus den Rechnungsunterlagen hervorgehen.

Bei Medikamenten, Heilmitteln und Hilfsmitteln muss eine entsprechende ärztliche Verordnung vorhanden sein.

Bei Kosten, die im Zusammenhang mit einer geplanten Vorsorgemaßnahme (Kur) oder Dialysebehandlung stehen, ist ein Antrag über das Webformular leider nicht möglich. 

Bitte geben Sie im Webdialog den Rechnungsbetrag an. Da für die Erstattung der jeweils am Tag der Bearbeitung gültige Umrechnungskurs der Europäischen Zentralbank gilt, kann der für die Berechnung zugrundeliegende Betrag von Ihren Angaben abweichen. 

Beträge unter 200€ erstatten wir Ihnen pauschal zu 90% - ohne Kürzung auf deutsche oder ausländische Vertragssätze. 

Aktualisiert: 14.08.2025

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