Antrag zur Direktabrechnung von Zahnersatz
Entscheiden Sie sich für eine andersartige Versorgung beim Zahnersatz, rechnet die Zahnarztpraxis direkt mit Ihnen ab. Diese liegt zum Beispiel vor, wenn Sie statt einer Brücke ein Implantat wählen. Die AOK beteiligt sich dennoch an den Kosten – in Höhe des Festzuschusses zur Regelversorgung. Ihre Praxis erstellt vorab einen Heil- und Kostenplan mit dem Vermerk „Direktabrechnung“ und sendet ihn an die AOK. Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnungsunterlagen bei Ihrer AOK ein, um sich den Festzuschuss erstatten zu lassen. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
Weitere Informationen zur Kostenübernahme bei Zahnersatz

Zahnersatz: Kosten und Festzuschuss
Benötigen Sie Zahnersatz, beteiligt sich die AOK an den Kosten. Wie hoch der Zuschuss ist und wie Sie Ihren Eigenanteil minimieren können, lesen Sie hier.
Weitere Anträge zum Zahnersatz
Den Antrag auf maximalen Festzuschuss im Rahmen der Härtefallregelung sowie Informationen zum Antrag auf Zuschuss zum Zahnersatz finden Sie auf der Seite Antrag auf Härtefall und Zuschuss bei Zahnersatz.
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Aktualisiert: 11.09.2026
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