Beitragserstattung für beschäftigte Rentner

Wenn Ihre Versorgungsbezüge, Ihr Arbeitseinkommen oder Ihre Rente zusammen mit Ihrem Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze rückwirkend überschreiten, können Sie bei uns eine Beitragserstattung beantragen.

So funktioniert die Beitragserstattung für berufstätige Senioren

Wer im Ruhestand weiterarbeitet, zahlt unter Umständen zu viele Krankenkassenbeiträge. Da Arbeitgeber, Rentenversicherung und Zahlstellen von Betriebsrenten Ihre Beiträge unabhängig voneinander abrechnen, kann es zu Doppelzahlungen kommen. 

Wenn Ihre Versorgungsbezüge, Ihr Arbeitseinkommen oder Ihre Rente zusammen mit Ihrem Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze rückwirkend überschreiten, können Sie bei uns eine Beitragserstattung beantragen. Wir werden diese gern für Sie prüfen und das zu viel gezahlte Geld zurückerstatten.

Welche Einnahmen werden zusammengerechnet?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag, bis zu dem Beiträge erhoben werden. Für die Prüfung rechnen wir folgende Einnahmen im Kalenderjahr zusammen:

  • Arbeitsentgelt aus Ihrem Job (einschließlich Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)
  • Gesetzliche Rente (Bruttobetrag)
  • Versorgungsbezüge (wie Betriebsrenten oder Pensionen)
  • Arbeitseinkommen (aus einer selbstständigen Tätigkeit)

So stellen Sie Ihren Antrag online

Nutzen Sie für den Antrag einfach unser sicheres Online-Portal „Meine AOK“. Das spart Zeit und Papier:

  • Einloggen oder registrieren: Loggen Sie sich in Ihr „Meine AOK“-Konto ein oder registrieren Sie sich, falls Sie noch kein Konto haben.
  • Antrag online ausfüllen: Dort können Sie den Antrag auf Erstattung einfach und sicher online stellen.
Aktualisiert: 16.09.2026

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