Antrag auf Verhinderungspflege

Ist die private Pflegeperson im Urlaub, stundenweise abwesend oder aufgrund von Krankheit verhindert, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten dafür. Den Antrag auf Verhinderungspflege stellen Sie hier. Ganz unkompliziert per Post oder online.

Checkliste

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie hier nachlesen, welche Informationen wichtig sind. Planen Sie etwa 5 Minuten ein.

Halten Sie für das Ausfüllen des Antrages folgende Informationen bereit. Nicht alle Angaben treffen in jedem Fall zu.

  • Versichertennummer und persönliche Daten der pflegebedürftigen Person 
  • Persönliche Daten der antragstellenden Person und eventuell ein Betreuungsnachweis oder eine Vollmacht 
  • Persönliche Daten der abwesenden Pflegeperson 
  • Zeitraum, in dem die Pflegeperson abwesend ist 
  • Zeitraum, für den Ersatzpflege benötigt wird 
  • Persönliche Daten der Ersatzpflegeperson 
  • Name und Adresse des Pflegedienstes 
  • Name und Adresse der Pflegeeinrichtung

Weitere Informationen zur Verhinderungspflege

Eine pflegende Angehörige füttert eine pflegebedürftige ältere Frau. Sie kann ab Pflegegrad 2 Entlastungsleistungen wie etwa die Kurzzeitpflege beanspruchen.

Entlastungsleistungen für Angehörige

Mit der Verhinderungspflege will die AOK pflegende Angehörige entlasten. Welche Voraussetzungen dafür gelten, lesen Sie hier.

Hinweis zur Pflegeberatung

Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse bieten Ihnen umfassende Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse, haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Berater und Beraterinnen informieren Sie ausführlich über Leistungen wie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie viele weitere Unterstützungsangebote. Zudem erhalten Sie wertvolle Kontakte zu Anlaufstellen und Anbietern von Pflegeleistungen in Ihrer Region.

Aktualisiert: 30.07.2025

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