Antrag auf Nachbarschaftshilfe

Um private Pflegepersonen zu entlasten, bietet die AOK Rheinland/Hamburg mit der Nachbarschaftshilfe eine zusätzliche Unterstützung in der Pflege.

Dabei übernehmen private Personen, wie Nachbarn oder Freunde, stundenweise die Betreuung des Pflegebedürftigen. Sie gehen mit ihnen spazieren, helfen im Haushalt, beim Einkaufen oder begleiten zum Arzt. Für diese Betreuung können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen, der ihnen monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.

Antrag auf Nachbarschaftshilfe

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie hier nachlesen, welche Informationen wichtig sind. Bitte planen Sie etwa 5 Minuten ein.

Halten Sie für das Ausfüllen folgende Informationen bereit.

Die Erstattung der Nachbarschaftshilfe kann aus haftungstechnischen Gründen immer nur an den Pflegebedürftigen erfolgen. Das Geld wird immer auf die für den Versicherten im System hinterlegte Bankverbindung ausgezahlt. 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie einen Antrag auf Nachbarschaftshilfe stellen können:

  • Sie und Ihre Nachbarschaftshilfe leben nicht in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie beide sind nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert.
  • Die Nachbarschaftshilfe ist nicht Ihre Pflegeperson.
  • Die Nachbarschaftshilfe betreut im Rahmen der Nachbarschaftshilfe neben Ihnen maximal eine weitere pflegebedürftige Person.

Bitte beachten Sie, dass in Hamburg und in Nordrhein-Westfalen noch zusätzlich folgende länderspezifische Voraussetzungen zu erfüllen sind und Sie die jeweilige Bestätigung im Antragsprozess hochladen müssen:

In Hamburg:

In Nordrhein-Westfalen:

Ihre Nachbarschaftshilfe

Die Nachbarschaftshilfe kann bis zu 3 Monate im Voraus anerkannt werden.

Wichtig zu wissen:
Die Angaben, die Sie im Antrag machen, werden nur für diesen Antrag verwendet. Daten, zum Beispiel die Adresse, werden dadurch nicht automatisch im System der AOK geändert.

Aktualisiert: 03.03.2026

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