Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Wer hat Anspruch?
Verhinderungspflege können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 nutzen, wenn sie zu Hause überwiegend von einer privaten Pflegeperson betreut werden. Die Leistung ist flexibel einsetzbar und hilft, die häusliche Pflege langfristig zu sichern und Überlastung zu vermeiden.
Kostenübernahme durch die AOK
Die AOK Pflegekasse stellt ein jährliches Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung, das flexibel genutzt werden kann. Je nach Situation werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen. Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege mindestens anteilig weitergezahlt.
Antrag einfach stellen
Die Verhinderungspflege muss bei der AOK beantragt werden. Das geht online oder per Formular – schnell und unkompliziert. Die passenden Anträge sind regional hinterlegt und können nach Eingabe der Postleitzahl direkt aufgerufen werden.
Gut zu wissen
Wer frühzeitig plant und den Antrag stellt, sorgt für Entlastung im Pflegealltag – und schafft wichtige Pausen für pflegende Angehörige.
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