Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige leisten täglich viel. Wenn die private Pflegeperson krank wird, Urlaub braucht oder vorübergehend verhindert ist, unterstützt die AOK Pflegekasse mit der Verhinderungspflege. In dieser Zeit übernimmt ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere geeignete Person die Pflege – stundenweise oder für mehrere Tage.
Eine weibliche Pflegefachperson fährt einen Patienten im Rollstuhl durch den Flur.© iStock / andresr

Wer hat Anspruch?

Verhinderungspflege können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 nutzen, wenn sie zu Hause überwiegend von einer privaten Pflegeperson betreut werden. Die Leistung ist flexibel einsetzbar und hilft, die häusliche Pflege langfristig zu sichern und Überlastung zu vermeiden.

Kostenübernahme durch die AOK

Die AOK Pflegekasse stellt ein jährliches Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung, das flexibel genutzt werden kann. Je nach Situation werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen. Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege mindestens anteilig weitergezahlt. 

Antrag einfach stellen

Die Verhinderungspflege muss bei der AOK beantragt werden. Das geht online oder per Formular – schnell und unkompliziert. Die passenden Anträge sind regional hinterlegt und können nach Eingabe der Postleitzahl direkt aufgerufen werden.

Gut zu wissen

Wer frühzeitig plant und den Antrag stellt, sorgt für Entlastung im Pflegealltag – und schafft wichtige Pausen für pflegende Angehörige.

Aktualisiert: 11.06.2026

Nach oben

Waren diese Informationen hilfreich für Sie?