Zahnschmerzen? So handeln Sie richtig

Ob plötzlich oder schleichend: Zahnschmerzen sollten ernst genommen werden. Was Sie bei Beschwerden tun können – und wann ärztliche Hilfe unverzichtbar ist.
Eine junge Frau sitzt auf einem Bett und hält sich mit schmerzendem Gesuchtsausdruck dieBacke.© iStock / Daniel de la Hoz

Erste Hilfe bei akuten Zahnschmerzen

Wenn Zahnschmerzen auftreten, helfen einfache Maßnahmen oft kurzfristig: Kühlung von außen, Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol und das Vermeiden von heißen, kalten oder süßen Speisen. Dies ersetzt aber keine zahnärztliche Diagnose. Bei starken oder länger anhaltenden Schmerzen ist es ratsam, professionelle Hilfe wahrzunehmen.

Ursachen erkennen – von Karies bis Zahnfleischentzündung

Zahnschmerzen können viele Ursachen haben: Karies, eine entzündete Zahnwurzel, freiliegende Zahnhälse oder Probleme mit dem Zahnfleisch. Auch Weisheitszähne oder eine Parodontitis kommen infrage. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin klärt die Ursache und leitet die passende Behandlung ein.

Wann ärztliche Hilfe unverzichtbar ist

Spätestens wenn die Schmerzen stärker werden, das Zahnfleisch blutet oder Schwellungen auftreten, ist ein Zahnarztbesuch dringend notwendig. Auch bei Fieber oder Schmerzen, die in den Kopf oder Kiefer ausstrahlen, sollten Sie nicht abwarten. 

Ihre Leistungen als AOK-Mitglied

Die AOK Niedersachsen übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und medizinisch notwendige Behandlungen – von der Diagnose bis zur Therapie. Falls Zahnersatz erforderlich ist, übernimmt die AOK Niedersachsen für ihre Versicherten einen festen Zuschuss.

Unser Tipp

Nutzen Sie regelmäßig die zahnärztliche Vorsorge und das Bonusheft. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann darin Ihre Zahnvorsorge für Sie dokumentieren. 

Das lohnt sich: Nach fünf Jahren lückenloser Einträge erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Das bedeutet: Wer vorsorgt, spart im Ernstfall bares Geld.

Aktualisiert: 19.08.2025

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